FDP legt Verfassungsbeschwerde gegen Staatstrojaner ein
Nachdem der Bundestag im Juni die beiden Staatstrojaner-Gesetze beschlossen hat, haben die Freien Demokraten nun Verfassungsbeschwerde dagegen eingereicht. Denn der Staatstrojaner ist ein Generalangriff auf die Bürgerrechte und die IT-Sicherheit.
Der Bundestag hat im Juni die beiden Staatstrojaner-Gesetze beschlossen. Dadurch können die deutschen Geheimdienste und die Bundespolizei künftig Staatstrojaner einsetzen, um Nachrichten in Messenger-Diensten wie WhatsApp mitzulesen, bevor sie verschlüsselt werden. Für die Freien Demokraten ist das ein Generalangriff auf die Bürgerrechte und die IT-Sicherheit, der Staatstrojaner „gefährdet Freiheit und Sicherheit im digitalen Raum“, kritisiert Marco Buschmann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion. Denn der Einsatz von Staatstrojanern funktioniere nur, wenn Sicherheitslücken auf den digitalen Endgeräten aller Bürger offen gelassen würden. Das öffne Cyber-Attacken Tür und Tor. „Für eine liberale Wirtschaftsnation wie Deutschland sind solche Experimente fahrlässig“, meint auch Stephan Thomae, FDP-Fraktionsvize. Nun haben 64 Abgeordnete der FDP-Fraktion im Bundestag gegen den Staatstrojaner Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht.
Die Geheimdienste könnten nun heimlich ein Programm etwa auf die Handys der Verdächtigen aufspielen, um Nachrichten beispielsweise bei WhatsApp mitzulesen, bevor sie verschlüsselt werden. Dies stelle „einen massiven Eingriff in die Bürgerrechte dar“, begründen Marco Buschmann, Stephan Thomae und Konstantin Kuhle die Verfassungsbeschwerde.
Der Einsatz des Staatstrojaners in der jetzt geplanten Form sei unverhältnismäßig und eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses aus Artikel 10 des Grundgesetzes. Im Vorfeld einer konkreten Gefahr agierende Dienste wie der Verfassungsschutz sollten derart „schwerwiegende und risikoreiche“ Befugnisse nicht erhalten, fordern die Freien Demokraten. Nach dem neuen Staatstrojaner-Gesetz seien die Hürden viel zu niedrig. Es genüge schon, dass ein Mensch bloß im Verdacht stehe, eine Straftat zu planen. Bei dieser Straftat müsse es sich nach dem neuen Gesetz auch nicht um eine schwerwiegende Tat wie einen Terroranschlag handeln, um mit dem Staatstrojaner in die Privatsphäre einzudringen.
Der Einsatz eines Staatstrojaners könne zudem nur funktionieren, wenn Sicherheitslücken auf den digitalen Endgeräten aller Bürger offen gelassen würden. Dies lade auch „Kriminelle und fremde Mächte zu Cyberangriffen, Datenklau, Ransomware-Attacken und Spionage ein“, erklären die Freien Demokraten. Der Staat verletze seine Pflicht zum Schutz von Bürgern und seine Schutzpflicht zur Gewährleistung von IT-Sicherheit. Statt die Sicherheitslücken zum Ausspähen zu nutzen, müsse er diese melden und schließen, fordert Thomae. „Im Moment ist noch nicht einmal gewährleistet, dass jede Behörde die Sicherheitslücken meldet, die ihr bekannt werden“, beklagt der Liberale. Hier brauche es bessere Regeln, beispielsweise in Form eines sogenannten Schwachstellenmanagement. Der Staat habe dies bislang allerdings „noch nicht einmal versucht“.
Besonders vor dem Hintergrund der laufenden Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Regelungen in der Strafprozessordnung zum Staatstrojaner, hätte man die Entscheidung aus Karlsruhe abwarten müssen, bevor der nächste Staatstrojaner eingeführt wird, kritisiert Thomae. Denn beide Staatstrojaner-Gesetze greifen sogar im Gefahrenvorfeld ein, bevor überhaupt Straftaten verübt worden sind.
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