Datenschutz
Der Schutz der Privatsphäre ist ein Kernanliegen für uns Freie Demokraten. Statt immer weitergehender Überwachungsbefugnisse wollen wir Polizei und Justiz von unnötiger Bürokratie befreien sowie besser und moderner ausstatten. Sicherheit muss nicht zulasten der Grundrechte unbescholtener Bürgerinnen und Bürger gehen.
Unsere Ziele
Wir Freie Demokraten wollen mehr Selbstbestimmung und Transparenz beim Datenschutz. Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nur nach Zustimmung oder auf einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage verarbeitet werden.
Es muss klar sein, zu welchem Zweck und von wem Daten verwendet werden. Die informationelle Selbstbestimmung wollen wir erleichtern, zum Beispiel durch technische Gestaltung (privacy by design and default) oder die Möglichkeit, Assistenz-Systeme (Personal Information Management Systems (PIMS)) zu nutzen. Personenbezogene Daten sind heute ein Wirtschaftsgut. Deshalb sollte die informationelle Selbstbestimmung auch im AGB-Recht und durch zeitliche Grenzen einer Nutzungseinwilligung gestärkt werden. Wir brauchen eine faire und funktionierende Datenwirtschaftsordnung. Selbstbestimmung über die eigenen Daten ist Grundlage dafür.
Wir fordern den Aufbau einer zukunftsfähigen Dateninfrastruktur und die Reform der zersplitterten Datenschutzaufsicht, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Wir setzen uns daher für eine einheitliche Auslegung des Datenschutzrechts durch die Aufsichtsbehörden ein. Wir Freie Demokraten sprechen uns für den Erhalt der Netzneutralität aus. Durch die Gleichbehandlung sämtlicher Datenpakete stellen wir sicher, dass das Internet diskriminierungsfrei bleibt und alle Unternehmen, insbesondere Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen, einen fairen Marktzugang erhalten.
Auch im Datenschutz ist Bürokratieabbau dringend notwendig. Wir Freie Demokraten wollen die Datenschutzaufsicht vereinheitlichen und so für eine einheitliche Auslegung und Anwendung des Datenschutzrechts sorgen. In Deutschland sorgen die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und des Bundes dafür, dass Datenschutzrecht ausgelegt und durchgesetzt wird. Das sind 17 unterschiedliche Stellen, die teilweise zu verschiedenen Ergebnissen kommen. Das schafft für Unternehmen großen bürokratischen Aufwand, Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsnachteile. Wir wollen das Grundgesetz so ändern, dass Bund und Länder effektiv zusammenarbeiten und die Datenschutzkonferenz verbindliche Beschlüsse fassen kann.
Aktuelle Beschlüsse und Positionen
- Beschluss des Präsidiums: Bürgerrechte schützen – Chatkontrolle verhindern
- Beschluss des Bundesvorstandes: Schutz von geistigem Eigentum weltweit erhalten – Know-how-Transfers in Entwicklungsländern fördern
- Beschluss des Bundesvorstands: Verhältnismäßigkeit gilt auch beim Datenschutz – Aufklärung statt Strafe bei Erstverstößen!
- Beschluss der FDP-Fraktion: KI-Verordnung: Technologieoffen und grundrechtskonform