Union und SPD schaffen Kooperationsverbot nicht ab
Vor zwölf Jahren hat die GroKo den Rückzug des Bundes aus der Bildungsfinanzierung beschlossen. Jetzt wollen Union und SPD das Kooperationsverbot wieder kippen. Die Freien Demokraten haben da Zweifel.
„Wir müssen in Qualität investieren. Das bedeutet, vor Ort die Einrichtungen selbstständiger zu machen, den Einrichtungen die Eigenverantwortung zu geben bei Personal, bei Budget, bei Organisation und dann eben die Lehrkräfte zu stärken. Denn das sind unsere Fachleute, denen vertrauen wir unsere Kinder an. Hier müssen wir ansetzen“, so Beer im SWR-Interview.
Jetzt einfach nur einen Satz zu Fördermöglichkeiten aus dem Grundgesetz zu streichen, reiche nicht aus. „Da investiere ich in Beton. Aber es geht ja nicht nur um das Gebäude, sondern es muss uns vor allem darum gehen, dass unsere Kinder moderne Inhalte bekommen“, mahnt die Generalsekretärin. Da müsse man bei den Lehrkräften ansetzen und bei Lehrinhalten. Hier sei entscheiden, dass „wir diese Qualität auch bundeseinheitlich erreichen.“ Deshalb sei die Einigung von Union und SPD nur ein Trippelschritt.
Chance vertan
„Die zukünftige Große Koalition hat offenkundig keine großen Ambitionen“, moniert auch Suding. Sie hat noch weiteren Klärungsbedarf: „Darüber hinaus fehlen für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter absehbar zehntausende Lehr- und Betreuungskräfte.“ Suding vermisst auch das fehlende Bekenntnis zu bundesweit einheitlichen ambitionierten Bildungsstandards. Dadurch werde die Chance vertan, die Mobilität von Familien mit Kindern in Deutschland zu erleichtern.
Wankelmütige Union
Bisher ist die Bildung fast ausschließlich Ländersache, das sogenannte Kooperationsverbot untersagt dem Bund bisher die Mitfinanzierung im Bildungsbereich. Eingeführt hat dies ebenfalls eine große Koalition unter Merkel war, die dieses Verbot 2006 eingeführt hat. Jetzt wollen Union und SPD das Grundgesetz wieder ändern, damit der Bund sich stärker am Ausbau von Ganztagsschulen in den Kommunen beteiligen kann. Dazu soll der Paragraf 104c des Grundgesetzes geändert werden. Suding findet den bildungspolitischen Wankelmut von CDU und CSU erstaunlich: „Während die Union in den Jamaika-Verhandlungen ein stärkeres Engagement des Bundes in der Bildung verhindert hat, ist sie jetzt zumindest zu einer minimalen Grundgesetzänderung bereit.“ (ph)