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Herzstück der Wahlrechtsreform bestätigt
Das Bundesverfassungsgericht hat das Herzstück der Wahlrechtsreform – nämlich die Verkleinerung des Bundestags – bestätigt. Für die Freien Demokraten zeigt das Urteil, dass es richtig war, zu Beginn der Legislaturperiode eine Reform auf den Weg zu bringen.