Selbstbestimmungsgesetz ist überfällig
Die Bundesregierung will das Transsexuellengesetz durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Justizminister Marco Buschmann hat die Eckpunkte hierfür vorgestellt.
Mit der Abschaffung des Transsexuellengesetzes setzt die Bundesregierung ein weiteres Vorhaben des Koalitionsvertrags um. Justizminister Marco Buschmann begründete den gemeinsamen Vorschlag von Justiz- und Familienministerium mit dem Grundgesetz: „Wir lösen ein Stück weit ein Versprechen unserer Verfassung ein, nämlich jedem Menschen die Würde und die gleiche Freiheit zu geben, die jeder Mensch kraft seiner Individualität verdient.“ Die Fortschrittskoalition aus SPD, Grünen und FDP gehe dieses Vorhaben nun endlich an, „so wie viele andere gesellschaftspolitische Reformen, die andere lange verschleppt haben“, konstatierte der Justizminister.
Bisher mussten Menschen, deren geschlechtliche Identität von ihrem biologischen Geschlecht abweicht, einen langen und entwürdigenden Prozess mit medizinischen Gutachten und Gerichtsverfahren über sich ergehen lassen. Buschmann stellte klar: „Nicht alle Menschen identifizieren sich mit dem Geschlecht, das beim Standesamt für sie eingetragen ist. Das ist Teil der Vielfalt des Lebens. Das geltende Recht behandelt die betreffenden Personen wie Kranke. Dafür gibt es keine Rechtfertigung.“ Das werde sich nun mit dem Selbstbestimmungsgesetz ändern.
Gleiche Würde und Respekt für alle Menschen
„Die Schaffung eines neuen Selbstbestimmungsgesetzes ist überfällig“, betonte Buschmann. In Zukunft sollen inter- und transsexuelle Menschen durch Selbstauskunft beim Standesamt ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ändern können, heißt es in dem Eckpunktepapier. „Es ist normal, dass es Menschen gibt, bei denen das der Fall ist. Und deshalb haben sie einen respektvollen Umgang verdient, wenn ihnen der Staat gegenübertritt. Das wollen wir jetzt verwirklichen, weil diese Pathologisierung, diese Behandlung wie eine Krankheit, durch nichts zu rechtfertigen ist. Das ist eine Debatte, die in der Medizin und unter Psychotherapeuten längst entschieden ist.“
Buschmann erklärte, dass die Änderung des Personenstands und Geschlechtsangleichungen zwei getrennte Themen seien: „Es wird in der Debatte immer wieder in einen Topf geworfen, aber die Dinge sind getrennt zu behandeln.“ Die Änderung des Personenstands sei eine Formalie. Für geschlechtsangleichende Eingriffe gebe es eigene medizinische Fachempfehlungen.
Meilenstein für die Bürgerrechte
Michael Kauch, Vorsitzender des Verbandes der Liberalen Schwulen und Lesben, begrüßte, dass Erwachsene zukünftig durch Eigenerklärung gegenüber dem Standesamt den Personenstand ändern könnten: „Unabhängig von Gutachten, Gerichtsverfahren und körperlicher Geschlechtsanpassung“. Dies sei eine zentrale Verbesserung, denn niemand kenne sein Geschlecht und sein Geschlechtsempfinden so gut wie der betreffende Mensch. Kauch lobte den Vorschlag der Bundesregierung: „Die Würde des und der Einzelnen steht bei dieser Regelung im Mittelpunkt.“