Schulen und Hochschulen müssen offen bleiben
Die Pandemie hat besonders bei Kindern und Jugendlichen Spuren hinterlassen. Für Bildungsministerin Stark-Watzinger ist klar: Weder Energiekrise noch Corona-Welle dürfen zu flächendeckenden Schulschließungen führen.
Im Interview mit „ZEIT Online“ erklärte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger: „Die Bildungsschere in Deutschland öffnet sich.“ Die Corona-Pandemie habe bereits existierende problematische Entwicklungen noch einmal beschleunigt. Der IQB-Bildungstrend zeige, dass immer mehr Grundschüler Schwierigkeiten in Mathe, Lesen und Zuhören hätten. „Das erschwert den individuellen Lebensweg vieler Schülerinnen und Schüler“, verdeutlichte die Bildungsministerin.
Es habe sich allerdings auch gezeigt, dass Kinder, die Zuhause beim Lernen Unterstützung erhalten hätten, besser mit der Situation während der Pandemie zurecht gekommen seien. Deswegen sei der Staat gefragt, für mehr Bildungschancen zu sorgen. „Der Bildungserfolg darf nicht von der sozialen Herkunft abhängen“, unterstrich sie.
Aufstiegsversprechen erneuern
Die Bildungsministerin richtet ihr Augenmerk dabei auf diejenigen, „die unsere Unterstützung am meisten brauchen“. Die bereits beschlossene BAföG-Reform liefere einen großen Baustein, um mehr Chancen zu schaffen. Für das „Startchancen-Programm“, das sich an Schulen mit besonderem Unterstützungsbedarf richtet, würden aktuell die Eckpunkte ausgearbeitet, die auch in die Haushaltsplanung einfließen sollen, kündigte Stark-Watzinger an. Auch wenn dem Bund in der Bildungspolitik Grenzen gesetzt sind, will die Ministerin, dass er sich in Zukunft mehr als bisher engagiert.
Schulschließungen unbedingt vermeiden
„Wir müssen Kinder und Jugendliche jetzt nachhaltig unterstützen und fördern. Während der Pandemie war nicht nur die Bildung eingeschränkt, es gingen auch soziale Kontakte verloren, die psychische und körperliche Gesundheit wurde stark beeinträchtigt. Das hätte so nicht passieren dürfen“, sagte Stark-Watzinger. Sie machte unmissverständlich deutlich, dass weder die Energiekrise noch die nächste Corona-Welle zu flächendeckenden Schließung von Schulen oder Hochschulen führen dürften.
Der Staat hat die Pflicht, Bildung anzubieten
Ministerin Stark-Watzinger erläuterte, dass Schulen von den zusätzlichen Energiesparmaßnahmen weitestgehend ausgenommen worden seien. „Das Bundesverfassungsgericht hat mit gutem Grund das Recht auf Bildung festgestellt. Kinder haben eine Schulpflicht, aber der Staat hat auch die Pflicht, Bildung anzubieten“, unterstrich die Bildungsministerin.