Sanktionen durchsetzen und Geldwäsche effektiv bekämpfen
Finanzminister Lindner will die Geldwäsche und Finanzkriminalität in Deutschland entschieden eindämmen. Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II hat er weitere Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung auf den Weg gebracht.
Finanzkriminalität und insbesondere Geldwäsche sind keine Bagatelldelikte. Nach wissenschaftlichen Schätzungen beträgt das jährliche Geldwäschevolumen in Deutschland rund 100 Milliarden Euro im Jahr. Zum Vergleich: Das ist rund 1/5 des gesamten Bundeshaushalts 2022.
Finanzminister Christian Lindner machte daher klar: „Wer fair Steuern zahlt, der erwartet, dass sich alle an die Regeln halten.“ Deshalb dürfe Geld aus Kriminalität nicht in den legalen Wirtschaftskreislauf laufen. „Wir müssen alles unternehmen, um Finanzkriminalität wirksam zu bekämpfen, im Interesse der ehrlichen Kaufleute und der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.“
Der Bundestag hat am Freitag nun das neue Sanktionsdurchsetzungsgesetz II erstmals beraten, mit dem künftig die Durchsetzung von Sanktionen und die Bekämpfung von Geldwäsche gebündelt und effektiver umgesetzt werden soll. In der Debatte bekräftigte Lindner: „Wir nehmen mit unseren Sanktionen jene auf individueller Ebene in den Blick, die aus dem autokratischen System Russlands ihren ökonomischen Nutzen ziehen. Wer Putin unterstützt, der soll seine Dividende nicht hier in der Sicherheit der Demokratie leben dürfen.“
Geldwäsche geht auf Kosten der Steuerzahler
„Um ehrliche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die Betriebe, die Freiberufler und alle Beschäftigten vor Schaden zu schützen, schauen wird jetzt noch genauer hin und bekämpfen noch entschiedener die teilweise sehr komplexen Fälle von Finanzkriminalität“, betonte der FDP-Chef. Denn Deutschland dürfe keine Paradies für Geldwäsche sein. „Im Gegenteil, Geldwäscher dürfen in Deutschland keine Chance haben“, unterstrich Lindner. „Wir haben uns zu oft auf die kleinen Fische konzentriert und die großen, die sind davon geschwommen. Jetzt fangen wir auch die großen Fische, nämlich die kriminellen Netzwerke und die Verantworlichen, die dahinter stehen.“
Follow the money: Der Spur des Geldes folgen
Konkret ist eine zentrale Stelle für Sanktionsdurchsetzungen auf Bundesebene geplant, die dem Finanzministerium unterstellt sein soll. Diese soll alle Behörden in Deutschland koordinieren. Lindner erklärte: „Wir werden jetzt unsere Kompetenzen bündeln und unsere Muskeln sozusagen anspannen, indem hoch kompetente Ermittlerinnen und Ermittler der Spur des Geldes folgen, um Geldwäsche in Deutschland zu unterbinden, und um Finanzkriminalität wirksam zu bekämpfen und damit die Stärke des Rechts durchzusetzen.“ Denn die Bekämpfung von Geldwäsche ist auch eine Frage der Gerechtigkeit.
Der Entwurf sieht zudem eine Kontaktstelle für anonyme Hinweise vor. Mithilfe von digitalisierten und vernetzten Registern sollen hochqualifizierte Ermittlerinnen und Ermittler Eigentumsverhältnisse prüfen können, um die Spur des schmutzigen Geldes zu finden. Auch Basisdaten aus den Grundbüchern zu Eigentümer, Flurstück und Grundbuchblatt sollen künftig in das Transparenzregister aufgenommen werden.
Mehr Transparenz im Immobilienmarkt
Auch der deutsche Immobilienmarkt soll mit dem Gesetz transparenter und somit unattraktiver für Geldwäsche und Steuerhinterziehung werden. So sieht der Entwurf vor, Bargeldtransaktionen bei Immobilienkäufen zu verbieten, um Geldwäscherisiken im Immobilienmarkt zu minimieren. Anonyme Transaktionen sollen damit künftig verhindert werden. „So setzen wir auch die Sanktionen zum Beispiel gegen russischen Oligarchen schneller und wirksamer um“, erklärte der FDP-Chef.
FIU muss Rückstand bei Geldwäsche- Verdachtsfällen abarbeiten
Zuletzt hatte die Parlamentarische Finanzstaatssekretärin Katja Hessel (FDP) in einem Brief an den Bundestag von fast 101. 000 Verdachtsfällen berichtet, die von der beim Zoll angesiedelten Spezialeinheit FIU nicht abschließend geprüft worden seien. Zum Stichtag 30. September seien diese Meldungen „als risikorelevant mit unterschiedlichen Risikoprofilen ausgesteuert, aber noch nicht weiter bearbeitet worden“.
Wie Hessel hervorhebt, kann das Bundesfinanzministerium nur begrenzt Einfluss auf das Handeln der FIU nehmen. Es habe bei der operativen Analyse nur eine Fachaufsicht. Das Ministerium könne mit Blick auf die berichteten Bearbeitungsrückstände nur auf Einhaltung der rechtlichen Grenzen hinwirken. Hier habe man die FIU schon aufgefordert, „die bestehenden Bearbeitungsrückstände kurzfristig abzuarbeiten und sicherzustellen, dass solche Bearbeitungsrückstände künftig nicht mehr entstehen“. Der Fortgang werde durch ein enges Monitoring begleitet. Auch sollen nach Hessels Worten die Umstände geklärt werden, wie es zu den Rückständen kommen konnte. „Die FIU hat angekündigt, die Bearbeitungsrückstände bis zum Frühjahr 2023 abzuarbeiten“, berichtet die Staatssekretärin.
Geldwäsche-Bekämpfung zentralisieren
Um dieser Problematik entgegenzuwirken, will Finanzminister Lindner mithilfe der geplanten Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität drei Funktionen vereinen: Mit dem Ansatz „Follow the money“ sollen illegale Finanzströme aufgespürt werden. „Da geht es nicht nur darum die Anfangsstraftat aufzuklären, sondern auch um zu schauen, wie würde nach dieser Anfangsstraftat das Geld in Netzwerken gewaschen werden und dann zurückkommen in die Legalität. Dafür brauchen wir eine eigene neue schlagkräftige Organisation“, so der Finanzminister.
Zudem soll die bisherige Anti-Geldwäsche-Einheit „Financial Intelligence Unit“ (FIU) als unabhängige Analyseeinheit fortgeführt werden und mithilfe von Computerprogrammen aus den Verdachtsmeldungen Fälle herausfiltern, denen die Fahnder nachgehen.
Eine Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht soll zudem die mehr als 300 Landesaufsichtsbehörden begleiten, „damit wir keinen Flickenteppich, sondern eine risikobasierte Aufsicht aus einem Guss haben.“
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