Migration

Grenze Deutschland

Menschen verlassen ihre Heimatländer aus vielfältigen Gründen. Manche fliehen vor Krieg, Gewalt oder Verfolgung. Andere wollen Armut oder fehlende Perspektiven hinter sich lassen und hoffen auf ein besseres Leben oder auf Chancen zur Weiterentwicklung im Ausland. So nachvollziehbar diese Gründe im Einzelnen sein mögen – sie begründen nicht automatisch ein Bleiberecht in Deutschland. Obwohl die aktuelle Bundesregierung bereits Fehler der Vergangenheit korrigiert hat, ist die irreguläre und ungesteuerte Migration nach Deutschland weiterhin zu hoch. Internationale Krisen, die hybride Kriegsführung aus Russland und Belarus gegen Deutschland und Europa sowie hochprofessionelle Schleuser tragen zum Ausmaß der irregulären Migration bei.

Wir wollen eine neue Realpolitik im Bereich Migration, die unsere Hilfsbereitschaft in Einklang mit unseren Möglichkeiten bringt. Wir werden die Weltoffenheit unseres Landes nur bewahren, wenn wir zugleich Ordnung durchsetzen. Bund und Länder müssen nicht nur auf die praktischen Nöte in den Kommunen reagieren, sondern die irreguläre Migration begrenzen und dabei entschlossen handeln. Wir haben schon einiges erreicht, etwa das neue EU-Asylsystem, die Bezahlkarte für Asylbewerber, die komplette Streichung der Sozialleistungen für Dublin-Flüchtlinge und verbesserte Grenzkontrollen. So bringen wir Schritt für Schritt mehr Ordnung in die Migration. Wir arbeiten weiter daran, Straftäter schneller abzuschieben und senken die Anreize, irregulär nach Deutschland einzuwandern.

Wer rechtskräftig und vollziehbar ausreisepflichtig ist und eine zumutbare Möglichkeit hat, Deutschland zu verlassen, darf in der Regel keinerlei Sozialleistungen mehr erhalten. Für die Ausreise wird nur noch das Flugticket oder die Bahnfahrkarte zur Verfügung gestellt. Das gilt ganz besonders in sogenannten Dublin-Fällen, bei denen feststeht, dass ein anderer EU-Mitgliedstaat nach dem Dublin-System zuständig ist und die Überstellung dorthin möglich ist.

Wir begrüßen, dass sich die Bundesregierung im Sicherheitspaket vom 29. August 2024 auf diesen Schritt verständigt hat und fordern eine schnelle Umsetzung. Damit stellen wir klar, dass sich irreguläre Migration nach Deutschland nicht lohnt.

Deutschland und Europa müssen deutliche Signale setzen, dass es sich nicht lohnt, unsere Grenzen ohne Aussicht auf ein Bleiberecht zu überqueren. Im Koalitionsvertrag für die 20. Wahlperiode wurde vereinbart, zu prüfen, ob die Feststellung des Schutzstatus von Schutzsuchenden in Drittstaaten möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung hat gezeigt, dass es hierfür keine unüberwindbaren rechtlichen Hürden gibt – auch das Grundgesetz kennt das Konzept des sicheren Drittstaats. Vor diesem Hintergrund muss die Europäische Kommission zügig ein Pilotprojekt zur Durchführung von Asylverfahren in Drittstaaten unter Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Grund- und Menschenrechte aufsetzen.

Zusätzlich muss im europäischen Recht eine Änderung vorgenommen werden, sodass zwischen dem Schutzsuchenden und dem Drittstaat künftig keine Verbindung mehr bestehen muss. Entscheidend muss vielmehr sein, dass der Drittstaat für schutzsuchende Personen sicher ist. Eine Drittstaatenregelung ist dabei weder ein Allheilmittel noch eine Alternative zur Umsetzung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. So illusorisch es ist, alle Asylverfahren einfach in andere Staaten verlegen zu wollen, so fahrlässig wäre es auch, nicht alle Möglichkeiten zur Kooperation zu prüfen und zu nutzen.

Der Ausbau legaler Einwanderungswege reduziert irreguläre Migration nachhaltig, wie das Beispiel der sogenannten Westbalkanregelung zeigt. Auch um diesen Effekt zu realisieren, muss das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz durch eine Neuorganisation der behördlichen Strukturen und Verfahren im Bereich der Arbeitsmigration zügig praktisch umgesetzt werden. Es braucht auf allen staatlichen Ebenen einen Paradigmenwechsel in der Migrationsbürokratie, damit dringend benötige Fachkräfte nicht an unklaren Zuständigkeiten, analogen Prozessen und überlangen Verfahrensdauern scheitern.

Visaverfahren müssen deutlich beschleunigt und digitalisiert werden. Im Zuständigkeitsbereich des Bundes sind insbesondere das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgerufen, die Strukturen bei der Einwanderung in den Arbeitsmarkt zu reformieren. Die Bundesregierung prüft derzeit im Rahmen einer externen Machbarkeitsstudie, wie durch Zentralisierung der Verfahren der Erwerbsmigration, beispielsweise bei der Bundesagentur für Arbeit, oder aber einer anderen Behörde, eine Effizienzsteigerung erreicht und eine digitale Einwanderungsagentur geschaffen werden kann. Sobald die Studie vorliegt, müssen die Ergebnisse zügig ausgewertet und ihre Umsetzung noch in dieser Wahlperiode angestoßen werden.

Wir wollen erreichen, dass Menschen, die in den deutschen Arbeitsmarkt einwandern wollen, künftig nur noch mit einer Behörde zu tun haben, angefangen vom Antrag auf ein Visum bis hin zur Anerkennung beruflicher Abschlüsse. Um einen One-Stop-Shop für die Einwanderung in den Arbeitsmarkt zu erreichen, muss der gesamte Visaprozess einer Generalrevision unterzogen werden.