Migration

Grenze Deutschland

Menschen verlassen ihre Heimatländer aus vielfältigen Gründen. Manche fliehen vor Krieg, Gewalt oder Verfolgung. Andere wollen Armut oder fehlende Perspektiven hinter sich lassen und hoffen auf ein besseres Leben oder auf Chancen zur Weiterentwicklung im Ausland. So nachvollziehbar diese Gründe im Einzelnen sein mögen – sie begründen nicht automatisch ein Bleiberecht in Deutschland. Obwohl die aktuelle Bundesregierung bereits Fehler der Vergangenheit korrigiert hat, ist die irreguläre und ungesteuerte Migration nach Deutschland weiterhin zu hoch. Internationale Krisen, die hybride Kriegsführung aus Russland und Belarus gegen Deutschland und Europa sowie hochprofessionelle Schleuser tragen zum Ausmaß der irregulären Migration bei.

Wir wollen eine neue Realpolitik im Bereich Migration, die unsere Hilfsbereitschaft in Einklang mit unseren Möglichkeiten bringt. Wir werden die Weltoffenheit unseres Landes nur bewahren, wenn wir zugleich Ordnung durchsetzen. Bund und Länder müssen nicht nur auf die praktischen Nöte in den Kommunen reagieren, sondern die irreguläre Migration begrenzen und dabei entschlossen handeln. Wir haben schon einiges erreicht, etwa das neue EU-Asylsystem, die Bezahlkarte für Asylbewerber, die komplette Streichung der Sozialleistungen für Dublin-Flüchtlinge und verbesserte Grenzkontrollen. So bringen wir Schritt für Schritt mehr Ordnung in die Migration. Wir arbeiten weiter daran, Straftäter schneller abzuschieben und senken die Anreize, irregulär nach Deutschland einzuwandern.

Wer rechtskräftig und vollziehbar ausreisepflichtig ist und eine zumutbare Möglichkeit hat, Deutschland zu verlassen, darf in der Regel keinerlei Sozialleistungen mehr erhalten. Für die Ausreise wird nur noch das Flugticket oder die Bahnfahrkarte zur Verfügung gestellt. Das gilt ganz besonders in sogenannten Dublin-Fällen, bei denen feststeht, dass ein anderer EU-Mitgliedstaat nach dem Dublin-System zuständig ist und die Überstellung dorthin möglich ist.

Wir begrüßen, dass sich die Bundesregierung im Sicherheitspaket vom 29. August 2024 auf diesen Schritt verständigt hat und fordern eine schnelle Umsetzung. Damit stellen wir klar, dass sich irreguläre Migration nach Deutschland nicht lohnt.

Deutschland und Europa müssen deutliche Signale setzen, dass es sich nicht lohnt, unsere Grenzen ohne Aussicht auf ein Bleiberecht zu überqueren. Im Koalitionsvertrag für die 20. Wahlperiode wurde vereinbart, zu prüfen, ob die Feststellung des Schutzstatus von Schutzsuchenden in Drittstaaten möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung hat gezeigt, dass es hierfür keine unüberwindbaren rechtlichen Hürden gibt – auch das Grundgesetz kennt das Konzept des sicheren Drittstaats. Vor diesem Hintergrund muss die Europäische Kommission zügig ein Pilotprojekt zur Durchführung von Asylverfahren in Drittstaaten unter Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Grund- und Menschenrechte aufsetzen.

Zusätzlich muss im europäischen Recht eine Änderung vorgenommen werden, sodass zwischen dem Schutzsuchenden und dem Drittstaat künftig keine Verbindung mehr bestehen muss. Entscheidend muss vielmehr sein, dass der Drittstaat für schutzsuchende Personen sicher ist. Eine Drittstaatenregelung ist dabei weder ein Allheilmittel noch eine Alternative zur Umsetzung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. So illusorisch es ist, alle Asylverfahren einfach in andere Staaten verlegen zu wollen, so fahrlässig wäre es auch, nicht alle Möglichkeiten zur Kooperation zu prüfen und zu nutzen.

Der Ausbau legaler Einwanderungswege reduziert irreguläre Migration nachhaltig, wie das Beispiel der sogenannten Westbalkanregelung zeigt. Auch um diesen Effekt zu realisieren, muss das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz durch eine Neuorganisation der behördlichen Strukturen und Verfahren im Bereich der Arbeitsmigration zügig praktisch umgesetzt werden. Es braucht auf allen staatlichen Ebenen einen Paradigmenwechsel in der Migrationsbürokratie, damit dringend benötige Fachkräfte nicht an unklaren Zuständigkeiten, analogen Prozessen und überlangen Verfahrensdauern scheitern.

Visaverfahren müssen deutlich beschleunigt und digitalisiert werden. Im Zuständigkeitsbereich des Bundes sind insbesondere das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgerufen, die Strukturen bei der Einwanderung in den Arbeitsmarkt zu reformieren. Die Bundesregierung prüft derzeit im Rahmen einer externen Machbarkeitsstudie, wie durch Zentralisierung der Verfahren der Erwerbsmigration, beispielsweise bei der Bundesagentur für Arbeit, oder aber einer anderen Behörde, eine Effizienzsteigerung erreicht und eine digitale Einwanderungsagentur geschaffen werden kann. Sobald die Studie vorliegt, müssen die Ergebnisse zügig ausgewertet und ihre Umsetzung noch in dieser Wahlperiode angestoßen werden.

Wir wollen erreichen, dass Menschen, die in den deutschen Arbeitsmarkt einwandern wollen, künftig nur noch mit einer Behörde zu tun haben, angefangen vom Antrag auf ein Visum bis hin zur Anerkennung beruflicher Abschlüsse. Um einen One-Stop-Shop für die Einwanderung in den Arbeitsmarkt zu erreichen, muss der gesamte Visaprozess einer Generalrevision unterzogen werden.

Liberale Schwerpunkte im Koalitionsvertrag:

Wir haben vereinbart, dass es keine Steuererhöhungen oder neue Steuern geben wird. Dazu gehört, dass wir die Doppelbesteuerung von Renten verhindern wollen. Mit uns soll schon ab 2023 der Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben vorgezogen werden.

Mit einer Superabschreibung wollen wir durch die steuerliche Abzugsfähigkeit eine Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter schaffen. Durch eine schnellstmögliche Beendigung der EEG-Umlage wollen wir die Energiepreise so schnell wie möglich senken.

Die Kosten für den Klimaschutz wollen wir durch ein Klimageld sozial abmildern. Durch eine Erhöhung des Sparerpauschbetrags wollen wir Sparerinnen und Sparer entlasten. Durch flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer wollen wir mehr Menschen ermöglichen, im selbstgenutzten Eigentum zu wohnen. Auszubildende wollen wir durch eine Erhöhung des Ausbildungsfreibetrags stärken. Die Arbeit im Homeoffice wollen wir steuerlich entlasten. Die Minijobgrenze werden wir auf 520 Euro erhöhen und weiter dynamisieren.

Finanzielle Solidität und der sparsame Umgang mit Steuergeld sind Grundsätze unserer Haushalts- und Finanzpolitik. Mit uns wird Deutschland auch weiterhin seiner Rolle als Stabilitätsanker in Europa gerecht werden. Ab 2023 werden wir zur Schuldenbremse zurückkehren. Der Stabilitäts-und Wachstumspakt soll auch weiterhin die Grundlage für Wachstum sichern und die Schuldentragfähigkeit erhalten.

Preisstabilität ist elementar für den Wohlstand Europas. Deswegen nehmen wir die Sorgen angesichts einer steigenden Inflation sehr ernst. Um die Rente finanziell nachhaltig zu gestalten, werden wir in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung einsteigen. Sie soll als dauerhafter Fonds von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle professionell verwaltet werden und global anlegen.

Den Nachholfaktor in der Rentenberechnung wollen wir rechtzeitig vor den Rentenanpassungen ab 2022 wieder aktivieren und im Rahmen der geltenden Haltelinien wirken lassen. Wir wollen mehr privates Kapital für Transformationsprojekte aktivieren. Gemeinsam werden wir uns aktiv für die Einführung der globalen Mindestbesteuerung einsetzen. Das strategische Vorgehen gegen Steuerhinterziehung, Finanzmarktkriminalität und Geldwäsche wollen wir stärken.

Wir wollen beste Bildung und damit bessere Aufstiegschancen für alle. Dafür bauen wir das Angebot an Kita-Plätzen aus und stärken die frühkindliche Bildung. Gemeinsam mit den Ländern werden wir die öffentlichen Bildungsausgaben deutlich steigern und dafür sorgen, dass die Unterstützung dauerhaft dort ankommt, wo sie am dringendsten gebraucht wird. Mit einem Digitalpakt 2.0 ermöglichen wir unbürokratisch den Austausch veralteter Technik sowie die Anschaffung neuer Hardware.

Dem Vorbild der Talentschulen in NRW folgend wollen wir Kinder in der Schule gezielt unterstützen und soziale Nachteile überwinden. Durch ein Kooperationsgebot streben wir eine engere, zielgenauere und verbindliche Kooperation von Bund, Ländern und Kommunen an.

Bei der Ausbildungsförderung wollen wir das BAföG elternunabhängiger machen und bauen es für die Förderung des lebenslangen Lernens aus. Das Duale System der beruflichen Ausbildung wollen wir stärken und den Übergang von der Schule in die berufliche Bildung verbessern. Mit dem Lebenschancen-BAföG schaffen wir ein neues Instrument für die selbstbestimmte Weiterbildung auch jenseits berufs- und abschlussbezogener Qualifikation für alle. Dazu schaffen wir eine einfache Möglichkeit zum Bildungssparen in einem Freiraumkonto.

Mit der Einführung eines Bürgergelds wollen wir das Aufstiegsversprechen erneuern. Dazu gehört die Verbesserung der Zuverdienstmöglichkeiten.

Wir wollen unser Land fit für die Zukunft machen. Für die vor uns liegenden Aufgaben braucht es Tempo beim Infrastrukturausbau. Unser Ziel ist es, die Verfahrensdauer mindestens zu halbieren. Wir werden deshalb Planungs- und Genehmigungsverfahren modernisieren, entbürokratisieren und digitalisieren sowie die Personalkapazitäten verbessern.

In Freiheitszonen, die wir in Form von Experimentierräumen schaffen, sollen innovative Technologien, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle erprobt werden können. Wir schaffen ein modernes Arbeitsrecht, das berufliche Chancen ermöglicht sowie Sicherheit und Flexibilität in Einklang bringt. Für Selbstständige schaffen wir mehr Rechtssicherheit. Wir werden ein neues Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg bringen.

Wir werden die Verkehrsinfrastruktur ausbauen und modernisieren. Ein generelles Tempolimit wird es nicht geben. Außerhalb des Systems der Flottengrenzwerte setzen wir uns dafür ein, dass nachweisbar nur mit E-Fuels betankbare Fahrzeuge neu zugelassen werden können.

Wir wollen einen Neuanfang in der Migrations- und Integrationspolitik gestalten, der einem modernen Einwanderungsland gerecht wird. Dafür brauchen wir einen Paradigmenwechsel: Mit einer aktiven und ordnenden Politik wollen wir Migration vorausschauend und realistisch gestalten. Wir werden irreguläre Migration reduzieren und reguläre Migration ermöglichen. 

Wir wollen dem Fachkräftemangel entschlossen begegnen. Wir werden das Fachkräfteeinwanderungsrecht praktikabler ausgestalten. Wir wollen außerdem mit der Chancenkarte auf der Basis eines Punktesystems eine zweite Säule zur Gewinnung von qualifizierten Fachkräften schaffen. Wir werden Hürden bei der Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen aus dem Ausland absenken. Der bisherigen Praxis der Kettenduldungen setzen wir ein Chancen-Aufenthaltsrecht entgegen. Wir schaffen ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht.

Nicht jeder Mensch, der zu uns kommt, kann bleiben. Wir starten eine Rückführungsoffensive, um Ausreisen konsequenter umzusetzen, insbesondere die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. Asylverfahren müssen fair, zügig und rechtssicher ablaufen. Die Ursachen für lebensgefährliche Flucht wollen wir wirksam bekämpfen. Wir wollen, dass Frontex auf Grundlage der Menschenrechte und des erteilten Mandats zu einer echten EU-Grenzschutzagentur weiterentwickelt wird.

Wir werden national, in Europa und international unsere Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Pfad ausrichten. Mit einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft wollen wir eine nachhaltige Zukunft gestalten. Dabei sollen die Instrumente möglichst technologieoffen gehalten werden. Die Einhaltung der Klimaziele werden wir anhand einer sektorübergreifenden und analog zum Pariser Klimaabkommen mehrjährigen Gesamtrechnung überprüfen.

Gemeinsam wollen wir den Ausbau der erneuerbaren Energien erheblich beschleunigen und alle Hürden und Hemmnisse u.a. durch konsequente Planungsbeschleunigung aus dem Weg räumen. Wir setzen uns für die Gründung einer Europäischen Union für Grünen Wasserstoff ein. Die deutsche Luftverkehrswirtschaft und -industrie als Schlüsselbranchen wollen wir nachhaltig und leistungsfähig weiterentwickeln. Deutschland soll Vorreiter beim CO2-neutralen Fliegen werden.

Wir werden das Krisenmanagement der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie neu ordnen. Hierzu setzen wir unverzüglich einen gemeinsamen Krisenstab der Bundesregierung ein, um die gesamtstaatliche Bekämpfung der Corona-Pandemie besser zu koordinieren.

Mit einer unkomplizierten, schnellen und digitalen Verwaltung wollen wir das Leben der Menschen einfacher machen. Alle neuen Gesetze werden einem Digitalisierungscheck unterzogen. In die Modernisierung des Landes muss umfassend investiert werden – privat wie öffentlich. Dazu gehören Investitionen in die Infrastruktur in den Bereichen Energie, Mobilität und Digitalisierung sowie in moderne Schlüsseltechnologien.

Wir modernisieren unseren Sicherheitsapparat. Dazu gehört u.a. eine gute Personal- und Sachausstattung der Bundespolizeien. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BBK) entwickeln wir unter Berücksichtigung der föderalen Kompetenzverteilung zur Zentralstelle weiter. Technologische, digitale, soziale und nachhaltige Innovationskraft werden wir befördern. Dazu gehört die Förderung von digitalen Start-ups in der Spätphasenfinanzierung und eine Stärkung des Venture-Capital-Standorts.

Die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens werden wir weiter vorantreiben und dafür sorgen, dass steuerliche Regelungen grundsätzlich auch digital umsetzbar sind. Wir wollen Steuerbürokratie spürbar verringern, beispielsweise durch höhere Schwellenwerte und volldigitalisierte Verfahren. Dazu gehört auch die vorausgefüllte Steuererklärung (Easy Tax).

Wir wollen eine Überprüfung der Sicherheitsarchitektur durchführen. Eine Freiheitskommission soll bei zukünftigen Vorhaben der Sicherheitsgesetzgebung beraten. Zum Schutz der Informations- und Meinungsfreiheit lehnen wir verpflichtende Uploadfilter ab. Wir werden die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung so ausgestalten, dass Daten nur anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können.

Wir wollen das Grundgesetz ändern, um das aktive Wahlalter für die Wahl zum Deutschen Bundestag auf 16 Jahre zu senken. Wir wollen das Institut der Verantwortungsgemeinschaft einführen und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen.

Das Grundgesetz soll um ein Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität ergänzt werden und der Begriff „Rasse“ ersetzt werden. Das Selbstbestimmungsrecht von Frauen wollen wir stärken. Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.

Um Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken, erarbeiten wir einen ressortübergreifenden Nationalen Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Wir werden das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen.

Wir setzen uns ein für eine EU, die ihre Werte und ihre Rechtsstaatlichkeit nach innen wie außen schützt und entschlossen für sie eintritt. Wir wollen eine echte gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik in Europa. Die EU muss international handlungsfähiger werden und einiger auftreten. 

Die NATO bleibt unverzichtbare Grundlage unserer Sicherheit. Wir bekennen uns zur Stärkung des transatlantischen Bündnisses und zur fairen Lastenteilung. Die Bundeswehr leistet einen wesentlichen Beitrag zum Schutz und zur Verteidigung unseres Landes sowie unserer Partner und Verbündeten. Sie muss entsprechend ihres Auftrages und ihrer Aufgaben bestmöglich personell, materiell sowie finanziell ausgestattet werden.

Wir wollen den regelbasierten Freihandel auf Grundlage von fairen sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Standards stärken und sprechen uns für eine deutsche und europäische Handelspolitik gegen Protektionismus und unfaire Handelspraktiken aus. Damit garantieren wir Wohlstand und nachhaltiges Wirtschaftswachstum. Wir setzen uns für die Stärkung des Multilateralismus und für die Weiterentwicklung der Welthandelsorganisation WTO ein, dazu gehört die Erneuerung der Regeln zu marktverzerrenden Subventionen, die Aufhebung der Blockade beim Streitbeilegungsmechanismus und eine Ausrichtung am Pariser Klimavertrag sowie den Globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen.