Ordnung der Migration kommt voran
Deutschland kommt einen großen Schritt in der besseren Ordnung der Migrationspolitik voran. „Wir wollen Einwanderung in den Arbeitsmarkt und nicht in die sozialen Sicherungssysteme“, so Justizminister Marco Buschmann.
Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts sieht vor, dass berufstätige Ausländer bevorzugt eingebürgert werden sollen. „Wir wollen einen klaren Anreiz schaffen, dass man durch eigene Leistung eine Einbürgerung schneller erreichen kann“, erklärte Buschmann im Interview mit der „Wirtschaftswoche“. In der Bundestagsdebatte sagte er: „Der vorliegende Gesetzentwurf für die Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts trennt sich von allen Illusionen. Er modernisiert das Staatsangehörigkeitsrecht im Lichte unserer Interessen.“ Das Ziel ist klar: „Wir wollen als Einwanderungsland attraktiver für Menschen sein, die bei uns von ihrer eigenen Arbeit leben und unsere Gesetze und Werte achten.“
Für Migranten, die aller Voraussicht nach auf Transferleistungen angewiesen sein würden, sollten allerdings keine Einwanderungsanreize gesetzt werden. „Dann kann es keine Einbürgerung geben“, so der Justizminister. Die deutsche Staatsbürgerschaft solle grundsätzlich nur erhalten, wer den Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige aus eigenen Mitteln bestreiten kann.
Anerkennung der Lebensleistung
Ausnahmen von diesem Grundsatz sollen unter anderem für einstige „Gastarbeiter“ gelten, die bis 1974 nach Deutschland gekommen sind, oder auch frühere DDR-Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter.
Werte der offenen Gesellschaft teilen
Der Justizminister stellte klar, dass die Werte der offenen Gesellschaft und die Anerkennung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht verhandelbar seien. „Denn mit unseren Werten ist es nicht vereinbar, wenn der größte Massenmord an jüdischen Menschen nach dem Holocaust auf unseren Straßen gefeiert und das Kalifat als Staatsform gefordert wird.“ Es sei schlimm genug, dass Menschen mit derartigen Ansichten in der Vergangenheit eingebürgert worden seien: „Denn solche Menschen wollen wir nicht als Staatsbürger.“
Nach künftiger Gesetzeslage werde die Einwanderungsbehörde verpflichtet, selbst bei Bagatelldelikten bei der zuständigen Staatsanwaltschaft nachzufragen, was die Motive waren. „Und wenn sie antisemitisch oder menschenfeindlich waren, dann darf nicht eingebürgert werden. Die Botschaft ist eindeutig: Unsere freiheitlich demokratische Grundordnung ist wehrhaft und Antisemiten und Menschenfeinde werden nicht eingebürgert“, unterstrich der Justizminister.
Realpolitik bei der Migration
Neben dem Staatsangehörigkeitsrecht hat der Bundestag in erster Lesung auch das Rückführungsverbesserungsgesetz beraten. In Zukunft sollen die Fortdauer und die Anordnung der Abschiebehaft unabhängig von etwaigen Asylantragsstellungen möglich sein, auch bei Folgeanträgen. „Wer ohne Bleiberecht ist, muss das Land auch verlassen. Mit dem Rückführungsverbesserungsgesetz geben wir dem Rechtsstaat weitere Werkzeuge in die Hand, um diese Ausreisepflicht konsequenter durchzusetzen — ein weiterer Beitrag zu einer neuen Realpolitik bei der Migration“, erklärte FDP-Chef Christian Lindner.
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