Mit den Energiepreisbremsen entlasten wir die Menschen
Die gestiegenen Preise für Gas und Strom belasten viele Menschen und die Wirtschaft in Deutschland. Die Regierungskoalition hat reagiert und die Gas- und Strompreisbremse auf den Weg gebracht.
Mit ihrem Abwehrschirm stellt die Bundesregierung bis zu 200 Milliarden Euro zur Verfügung, um Privathaushalte und Unternehmen in der Energiekrise zu entlasten. Es bleibt zwar dabei, dass die Gaspreis-Bremse offiziell erst zum 1. März eingeführt wird. Die Energieversorger sollen ihre Kunden mit Inkrafttreten der Regelung aber rückwirkend auch für Januar und Februar entlasten und zu viel gezahlte Beträge in den Folgemonaten verrechnen.
Die parallel geplante Strompreisbremse soll ebenfalls bereits von Januar an greifen. Die Regierung folgt damit dem Vorschlag der Expertenkommission Gas und Wärme. In diesem ist die Soforthilfe durch die Übernahme des Dezember-Abschlags bewusst als Überbrückungshilfe vorgesehen, bis die Gaspreisbremse dann ab März greift. Außerdem sind Härtefallregelungen für Unternehmen vorgesehen, die trotzdem nicht über die Runden kommen. Der Bundestag hat am Donnerstag erstmals darüber beraten.
„Es ist richtig und notwendig, dass der Staat den Bürgern und Unternehmen in dieser schwierigen Lage unter die Arme greift“, erläuterte FDP-Präsidiumsmitglied und Fraktionschef Christian Dürr im ZDF-Morgenmagazin. Gleichzeitig gelte es, mit den begrenzten finanziellen Mitteln sorgsam umzugehen. „Schließlich weiß niemand, wie lange die Krise noch anhält. Da die Soforthilfe im Dezember nur für die Gaskunden gilt, ist es sinnvoll, dass die Strompreisbremse rückwirkend ab Januar greift, sodass alle Haushalte und Unternehmen mit einer zusätzlichen Entlastung rechnen können.“
Kritik an der Regelung seitens der Union wie Dürr zurück. „Wir sind in einer ganz schwierigen Situation und mussten schnell reagieren. Da kann man nicht das perfekte System ausrollen. Wir sollten in Deutschland ein bisschen schneller sein und dann nicht alles im Detail regeln.“
Hintergrund
Die Bundesregierung reagiert mit den Preisbremsen auf stark gestiegene Energiekosten und will Belastungen für private Haushalte und Unternehmen abfedern. Die Pläne der Regierung sehen vor, dass Privathaushalte, kleine und mittlere Unternehmen sowie Pflege-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Gas-Bruttopreis von nicht mehr als zwölf Cent pro Kilowattstunde bezahlen sollen. Verlangt der Versorger mehr, erstattet der Staat die Differenz. Neben der notwendigen Entlastung haben die Kundinnen und Kunden dadurch einen Anreiz, Gas zu sparen. In einem ersten Schritt hatten Bundestag und Bundesrat bereits eine Dezember-Einmalzahlung beschlossen.
Auch Soforthilfe und Härtefallregelungen enthalten
Aus den Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds wird auch eine Härtefallregelung finanziert. Der Grund: Krankenhäuser, Universitätskliniken oder Pflegeeinrichtungen können in Not geraten, obwohl sie ebenfalls von der Gas- und Strompreisbremse profitieren. Solche Einrichtungen sind oft nicht in der Lage, Energiekosten durch einen geringeren Verbrauch, oder mehr Energieeffizienz schnell zu reduzieren.
Um die Zeit bis zur Einführung der Gaspreisbremse zum 1. März 2023 zu überbrücken, wird der Bund zusätzlich im Rahmen einer Soforthilfe, die im Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme übernehmen. Dies gilt für private und gewerbliche Gaskunden, die weniger als 1,5 Gigawattstunden pro Jahr verbrauchen.
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