Bessere Vergütung für Rechts- und Betreuungsberufe

Dank der Initiative der FDP-Fraktion hat der Deutsche Bundestag am Freitag endlich die Weichen für die längst überfällige Anpassung der Vergütungssätze für Rechtsanwälte, Betreuer, Vormünder, Verfahrensbeistände, Sachverständige und Dolmetscher gestellt.

Rechtsstaat
Die FDP stärkt den Rechtsstaat: Bessere Vergütung für Rechts- und Betreuungsberufe kommt

Selbstständige und ehrenamtliche Betreuer sowie Betreuungsvereine leisten einen unverzichtbaren Beitrag in unserer Gesellschaft, denn sie unterstützen Menschen dabei, ihr Leben trotz aller Hindernisse selbstbestimmt zu gestalten. Es ist daher Aufgabe der Politik, für eine angemessene Vergütung ihres Einsatzes zu sorgen. Das ist der damalige Justizminister Dr. Marco Buschmann angegangen. Für ihn sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte „tragende Säulen unseres Rechtsstaats“. Denn sie seien es, „die die rechtlichen Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger bestmöglich vertreten und ihnen so zu ihrem Recht verhelfen.“ 

Die Rechtsanwaltsgebühren sind seit Anfang 2021 nicht mehr erhöht worden – genauso wenig wie die der Sachverständigen bei Gericht und der Sprachmittler. „Das ist im Hinblick auf die inflationäre Entwicklung in den letzten Jahren und die gestiegenen Personal- und Sachkosten nicht hinnehmbar“, so Buschmann. Jetzt stellt der Deutsche Bundestag die Weichen für die längst überfällige Anpassung der Vergütungssätze für Rechtsanwälte, Betreuer, Vormünder, Verfahrensbeistände, Sachverständige und Dolmetscher. Damit wollen die Freien Demokraten sicherstellen, dass die Anwältinnen und Anwälte gut aufgestellt sind, um auch weiterhin zur hohen Qualität der Rechtspflege in Deutschland beizutragen. 

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Justiz weiter auf die Höhe der Zeit bringen

Auch Rechtsanwälte mussten in den letzten Jahren einen erheblichen Anstieg ihrer Kosten verzeichnen. Um ihrer herausragenden Rolle im Rechtsstaat gerecht werden zu können, muss sich das nach Ansicht der Freien Demokraten auch in der Gebührenordnung spiegeln. Besonders prekär war die Lage für Verfahrensbeistände, die als ‚Anwälte der Kinder‘ fungieren – hier kam es sogar seit 2009 zu keiner Anpassung an den Vergütungspauschalen. 

Das ändert sich nun durch den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion, der am Freitag vom Bundestag angenommen wurde. Beschlossen wurde eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen im anwaltlichen Vergütungsrecht und einer linearen Erhöhung der Gebühren. Konkret gesagt: Die Betragsrahmen- und die Festgebühren steigen nun um 9 Prozent und die Wertgebühren um 6 Prozent. Dies hilft, die in den vergangenen Jahren gestiegenen Kosten auszugleichen. 

Für Buschmann steht fest: „Wir wollen die Justiz weiter auf die Höhe der Zeit bringen, die Chancen der Digitalisierung und von KI endlich besser nutzen. Zugleich wollen wir die Bedingungen für Anwältinnen und Anwälte weiter verbessern, die rechtlichen Rahmenbedingungen so setzen, dass innovative Lösungen möglich sind und das Berufsgeheiminis gegen immer neue Herausforderungen verteidigen.“ Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr, versprach: „Auch in der kommenden Wahlperiode werden wir an diesen Erfolg anknüpfen und weitere strukturelle Verbesserungen herbeiführen.“