Mehr Fortschritt wagen in der Justiz
"Die Summe der Ausgaben ist klein, die Sorgfalt mit dem Steuerzahlergeld gleichwohl groß", beschrieb Justizminister Marco Buschmann im Deutschen Bundestag seinen Haushaltsplan.
In der Haushaltswoche im Deutschen Bundestag hat auch Justizminister Marco Buschmann seinen Etatentwurf zur Debatte gestellt. Bezüglich des Bundeshaushalts sagte er in seiner Rede: „Wir werden nicht jede Belastung ausgleichen können. Aber die Tatsache, dass wir mit den drei Entlastungspaketen mittlerweile fast 100 Milliarden Euro mobilisiert haben, zeigt, dass uns die soziale Einheit unseres Landes viel wert ist.“
Er wies darauf hin, dass es seitens des Bundesrechnungshofes keinerlei Beanstandungen am Einzelplan des Justizministeriums gegeben habe. Dies zeige, wie sorgsam mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler umgegangen werde. Buschmann versicherte: „Ich kann sagen, dass mein Haus seine Aufgaben sehr kostengünstig erledigt. Denn wir geben weniger als eine Milliarde Euro aus. Die Summe der Ausgaben ist klein, die Sorgfalt mit dem Steuerzahlergeld gleichwohl groß.“
Recht und Freiheit als Hauptaufgaben des Justizministeriums
Die Hauptaufgaben seines Hauses seien Recht und Freiheit, betonte der Justizminister. Er verwies auf zahlreiche Initiativen in der Familien-, Gesellschafts- und Strafrechtspolitik, die auf diesen Werten basierten: die neuen Corona-Regeln, die Abschaffung des Paragrafen 219a StGB, die Reform der Ersatzfreiheitsstrafe und das Selbstbestimmungsgesetz. „Zudem hat das Justizministerium als erstes Haus ein Gesetz zur Planungsbeschleunigung vorgelegt.“ Insbesondere die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes sei „ein Fortschritt für Recht und Freiheit“, meinte Buschmann, denn die Corona-Politik sei nun transparenter und orientiere sich stärker an den Grundrechten.
Mit der Finanzierung der Überwachungsgesamtrechnung, dem Zuschuss für die Stiftung Datenschutz sowie Mittel für die Digitalisierung der Justiz seien trotz niedriger Ausgaben gestalterische Punkte gesetzt worden. „Viel haben wir noch vor. Wir werden bald die anlasslose Vorratsdatenspeicherung beenden. Und wir werden im Strafrecht, im Namensrecht, im Familienrecht daran arbeiten, das Recht endlich auf die Höhe der gesellschaftlichen Wirklichkeit zu bringen.“ Der Justizminister hob mit Blick auf das ambitionierte Programm seines Hauses hervor: „Auch für die Justiz gilt also: Wir wollen mehr Fortschritt wagen.“
Insolvenzordnung wird geändert
Angesichts der ernsten wirtschaftlichen Lage kündigte Marco Buschmann in einem Statement zudem Änderungen im Insolvenzrecht an. „Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen in dieser Krise mit Entlastungspaketen beistehen. Wir wollen ihnen aber auch ein Stück weit rechtliche Lasten von den Schultern nehmen“, betonte der Justizminister. Unternehmen, die gesund sind und ein funktionierendes Geschäftsmodell haben, sollen aufgrund der Unsicherheit bei den Energiepreisen nicht in die Insolvenz gedrängt werden. Buschmann erklärte: „Deshalb werden wir die Insolvenzordnung ändern und den Prognosezeitraum bei der sogenannten Überschuldungsprüfung von zwölf auf vier Monate verkürzen.“