Bundestag beschließt Streichung von Paragraf 219a
Es ist vollbracht: Mit den Stimmen der Ampel-Koalition wurde der Gesetzentwurf von Justizminister Marco Buschmann zur Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen.
Der Deutsche Bundestag hat die Abschaffung von Paragraf 219a StGB beschlossen. Der Name des Gesetzentwurfs klinge maximal technisch, erklärte Justizminister Marco Buschmann in seiner Rede im Bundestag, aber „in Wahrheit geht es hier um etwas sehr Bedeutendes, etwas sehr Konkretes und etwas sehr Dringliches“.
In der digitalen Moderne sei das Internet die Informationsquelle mit der niedrigsten Schwelle für Menschen, die sich über einen Schwangerschaftsabbruch informieren wollten. „Im Internet kann jedermann, jeder Troll und jeder Verschwörungstheoretiker alles Mögliche über Schwangerschaftsabbrüche verbreiten, aber dass wir hochqualifizierten Ärztinnen und Ärzten, die solche Eingriffe vornehmen, bei Kriminalstrafe verbieten, dort sachliche Informationen bereitzustellen, das ist absurd. Das ist aus der Zeit gefallen und ungerecht und deswegen beenden wir diesen Zustand“, fand er bei der Debatte im Bundestag deutliche Worte.
Höchste Zeit für die Abschaffung von § 219a
Der Justizminister stellte klar, dass es höchste Zeit für die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche gewesen sei. „Jede Verurteilung von Ärztinnen und Ärzten ist eine Verurteilung zu viel.“ Die Fortschrittskoalition aus SPD, Grünen und FDP bringe damit endlich das Recht auf die Höhe der Zeit, erklärte Buschmann.
Wichtiger Schritt für mehr Selbstbestimmung
Durch die Abschaffung von § 219a StGB wird es Frauen, die mit der schwierigen Frage eines Schwangerschaftsabbruches ringen, ermöglicht, sich künftig ungehindert sachgerecht zu informieren und eine geeignete Ärztin oder einen geeigneten Arzt zu finden. Das stärkt das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und sollte in einer aufgeklärten Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit sein, betont Buschmann. “Sachliche Aufklärung über einen ärztlichen Eingriff darf kein Unrecht sein“, pflichtet ihm auch FDP-Vize Johannes Vogel bei.
Mit der Streichung von Paragraf 219a werde der unhaltbare Zustand beendet, dass ausgerechnet Ärztinnen und Ärzte, die selbst Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und damit am besten sachlich informieren können, nach eine Strafverfolgung befürchten mussten, wenn sie Informationen zur Verfügung stellen. Daher habe die Koalition im Gesetzentwurf auch für die wenigen, aber schwerwiegenden Fälle, wo es schon zu einer Verurteilung kam, eine Rehabilitierungs-Lösung aufgenommen.
Schutz des ungeborenen Lebens bleibt bestehen
Der Schutz des ungeborenen Lebens sei von der Abschaffung des § 219a StGB nicht berührt, erläuterte der Justizminister. Denn das Schutzkonzept sei in Paragraf 218 StGB geregelt, der 1995 beschlossen wurde. Im Gegensatz dazu stamme der Paragraf 219a StGB aus dem Jahr 1933 und sei mit der ersten nationalsozialistischen Strafrechtsreform in das Gesetzbuch aufgenommen worden.
Schon daran werde deutlich, wieso diese beiden Themen streng getrennt voneinander betrachtet werden müssten. Gegen anpreisende und anstößige Werbung für Schwangerschaftsabbrüche bleiben andere Rechtsnormen in Kraft. „Es ist Zeit für mehr Vertrauen in Ärztinnen und Ärzte und es ist Zeit für mehr Informationsfreiheit für Frauen“, stellte Buschmann fest.
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