FDP lehnt anlasslose Vorratsdatenspeicherung ab
Innenministerin Nancy Faeser (SPD) will die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen. Das widerspricht dem Koalitionsvertrag. Mit der FDP wird es keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung geben.
Wie schon einige Innenministerinnen und -minister vor ihr will auch Innenministerin Nancy Faeser (SPD) die Kompetenzen der Sicherheitsbehörden ausweiten und die verfassungsrechtlich hochgradig bedenkliche Vorratsdatenspeicherung wiedereinführen – auf Kosten der Bürgerrechte. Ein ähnlicher Vorstoß war im Jahr 2010 bereits beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Seit 2017 liegt die Vorratsdatenspeicherung auf Eis. Justizminister Marco Buschmann stellt klar: „Es ist im Koalitionsvertrag vereinbart, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung endgültig abzuschaffen. Das gilt.“
Die Freien Demokraten lehnen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung entschieden ab. Buschmann will sie endgültig aus dem Gesetz streichen: „Sie verstößt gegen die Grundrechte. Wenn jeder damit rechnen muss, dass vieles über seine Kommunikation ohne Anlass gespeichert wird, dann fühlt sich niemand mehr frei.“
Auch das von Volker Wissing geführte Ministerium für Digitales und Verkehr erinnerte daran, dass die Vorratsdatenspeicherung mehrfach gerichtlich gekippt wurde und sich die Ampel klar festgelegt habe, dass es keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung geben solle. Daten dürften nur bei konkretem Anlass, für begrenzte Fälle und unter Richtervorbehalt gespeichert werden.
Quick Freeze als bürgerrechtsfreundliche Alternative
Faeser fordert die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, um Straftaten besser verfolgen zu können. Justizminister Buschmann entgegnet, dass es mit dem Quick-Freeze-Verfahren eine bessere und bürgerrechtsfreundliche Alternative gebe. Dabei werden Internetprovider erst bei einem Anfangsverdacht aufgefordert, Daten zu einzelnen Teilnehmern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern. Telekommunikationsanbieter sollen bei einem konkreten Anlass auf richterliche Anordnung hin schnell Daten sichern können, damit Polizei und Staatsanwaltschaft sie dann auswerten können.
„Anders als bei der Vorratsdatenspeicherung, bei der die Daten aller Bürgerinnen und Bürger gespeichert werden, würde das nur anlassbezogen bei bestimmten Personen erfolgen. Dieses Verfahren soll nur bei dem Verdacht auf das Vorliegen schwerer Straftaten möglich sein. Das wäre rechtsstaatlich sauber und würde den Ermittlern wieder ein Instrument für die Aufdeckung von Straftaten in die Hand geben. Das wäre ein Gewinn für Freiheit und Sicherheit zugleich“, erklärt Buschmann im Interview mit der Funke-Mediengruppe.
EuGH-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung erwartet
Am 20. September wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine lang erwartete Entscheidung zur deutschen Regelung der Vorratsdatenspeicherung verkünden. Unmittelbar danach will die Bundesregierung eine neue Regelung erarbeiten, die mit der Entscheidung des EuGH vereinbar ist. Stephan Thomae, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion, erklärte gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa): “Immer mehr Eingriffsbefugnisse für die Sicherheitsbehörden führen nicht zwangsläufig zu mehr Sicherheit, schleifen aber an den Bürgerrechten.“ Auch er verwies auf die Koalitionsvereinbarung, in der sich SPD, Grüne und FDP klar auf einen „Paradigmenwechsel in der Sicherheitspolitik“ verständigt hätten.