Klarer Entlastungskurs für eine starke Wirtschaft

Die Bundesregierung hat erste Teile aus dem Paket zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts auf den Weg gebracht. Auf Drängen der FDP werden damit weitere steuerliche Entlastungen für Unternehmen sowie mehr Fairness im Steuersystem insgesamt erreicht.

Christian Lindner vor der BPK
Christian Lindner entlastet die arbeitende Mitte in Deutschland. © Thomas Koehler/photothek

Anfang Juli haben die Spitzen der Koalition die Wirtschaftswende verabredet, die unser Wachstumspotenzial deutlich erhöhen soll. Jetzt hat das Kabinett nachgelegt – und mit dem sogenannten Steuerfortentwicklungsgesetz erste Teile aus dem Paket zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts auf den Weg gebracht. Die Mittelschicht soll durch Anpassungen in der Einkommensteuer entlastet werden. Zudem ist vorgesehen, das Kindergeld sowie den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag anzuheben. 

Für Unternehmen werden Sammelabschreibungen attraktiver. Außerdem sollen verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten auch im Zeitraum 2025 bis 2028 möglich sein. Dies soll Unternehmen dazu bewegen, jetzt zu investieren. Außerdem wird die steuerliche Forschungsförderung ausgeweitet – ab 2025 liegt der Höchstbetrag der Förderung dann bei zwölf statt bisher zehn Millionen Euro. Auf Initiative der FDP wird es zudem keine heimlichen Steuererhöhungen geben, denn die kalte Progression wird auch in den Jahren 2025 und 2026 vollständig vermieden, inklusive der Milderungszone beim Solidaritätszuschlag. „Wir bewahren die arbeitende Bevölkerung auch in den kommenden beiden Jahren vor schleichenden Steuererhöhungen“, bekräftigte FDP-Chef und Finanzminister Christian Lindner. „Der Staat darf kein Inflationsgewinner sein.“

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Zielgerichtete Entlastungen für mehr Wachstum

„Wir wollen wechseln von Umverteilung, Subventionierung und staatlicher Lenkung hin zu Leistungsbereitschaft, Eigenverantwortung, dem Respekt vor Eigentum und unternehmerischem Risiko“, erläuterte Lindner die Maßnahmen. Durch die steuerlichen Entlastungen würden nicht nur Arbeitsanreize gestärkt und die Attraktivität des Standortes Deutschland erhöht, sondern es sei auch ein Ausdruck von Fairness gegenüber denjenigen, die den Staat finanzierten. 

„Solange wir für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler noch keinen Automatismus – keinen „Tarif auf Rädern“ – haben, müssen regelmäßig die Gesetze angepasst werden. Insgesamt werden wir Menschen und Betriebe um 30 Milliarden Euro entlasten. Gleichzeitig setzen wir erste Maßnahmen unserer Wachstumsinitiative um, damit der Standort Deutschland wieder attraktiver wird“, so Lindner. Die Wachstumsinitiative setze wichtige wirtschaftspolitische Impulse, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken. „Wir müssen das vorhandene Potenzial in unserem Land besser ausschöpfen, um unsere Zukunftsaussichten zu verbessern“, stellte der Finanzminister klar.

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Mehr Fairness im Steuersystem

In den kommenden Wochen und Monaten will die Regierung weitere Maßnahmen zur Standortstärkung auf den Weg bringen. Insgesamt hatte sich die Koalition auf 49 Einzelmaßnahmen verständigt. Alle zusammen sollen im nächsten Jahr zu einem zusätzlichen Wachstum von rund einem halben Prozentpunkt führen. Das wären 26 Milliarden Euro an zusätzlicher Wirtschaftsleistung.

Auch Familien sollen von höheren Förderungen profitieren. So soll das Kindergeld ab Januar 2025 um fünf auf 255 Euro pro Monat angehoben werden. Ab Januar 2026 sollen dann noch einmal vier Euro auf dann 259 Euro hinzukommen. Der Kindersofortzuschlag wird ab 2025 von 20 auf 25 Euro pro Monat erhöht.

Änderungen wird es auch in der Einkommensteuer geben. So soll der Grundfreibetrag im nächsten Jahr um 300 Euro auf 12.084 Euro steigen. 2026 soll es dann um 252 Euro nach oben gehen auf dann 12.336 Euro. Der Kinderfreibetrag wird 2025 um 60 Euro auf 6672 Euro angehoben, 2026 um 156 Euro auf 6828 Euro. Für die Mittelschicht werden die Tarifeckwerte in der Einkommensteuer erhöht – ab 2025 um 2,5 Prozent und ab 2026 um 2,0 Prozent. Damit sollen inflationsbedingte Effekte im Steuersystem ausgeglichen werden. Auch die seit langem geplante Überführung der Steuerklassen III und V in die Steuerklasse IV wird umgesetzt. Die Lohnsteuerbelastung soll damit gerechter auf Eheleute und Lebenspartner verteilt werden.

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