Herzstück der Wahlrechtsreform bestätigt
Das Bundesverfassungsgericht hat das Herzstück der Wahlrechtsreform – nämlich die Verkleinerung des Bundestags – bestätigt. Für die Freien Demokraten zeigt das Urteil, dass es richtig war, zu Beginn der Legislaturperiode eine Reform auf den Weg zu bringen.
Gute Nachrichten aus Karlsruhe: Der nächste Bundestag wird 2025 nach dem neuen Wahlrecht gewählt. FDP-Präsidiumsmitglied und FDP-Bundestagsfraktionschef Christian Dürr erklärte: „Wir verkleinern den Deutschen Bundestag substanziell auf 630 Abgeordnete. Der XXL-Bundestag wird damit in der Zukunft eindeutig verhindert.“ Mit Blick auf die Reaktionen aus der Opposition stellte FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle klar: „Wenn die Politik das Land reformieren will, dann darf sie sich selbst nicht ausnehmen. Aus diesem Grund darf der Deutsche Bundestag nicht immer weiter unkontrolliert wachsen. Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist im Wesentlichen eine Bestätigung des neuen Wahlrechts. Denn in der entscheidenden Frage der Verkleinerung des Bundestages bestätigt das Urteil die Reform voll und ganz.“
Justizminister Marco Buschmann warb nach dem Urteil für mehr überparteiliche Zusammenarbeit bei wesentlichen politischen Entscheidungen. „In Zukunft müssen wir in diesen entscheidenden Fragen stärker auf demokratischen Konsens setzen“, schrieb Buschmann beim Onlinedienst X. Er monierte, dass eine „Blockade“ der CSU einen „breiten Konsens mit der Union“ bei der Wahlrechtsreform verhindert habe. Somit habe die Koalition das Problem eines „XXL-Bundestags“ alleine lösen müssen — und habe dies mit der Reform getan.
Blockadehaltung der Union hat nun ein Ende
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Wahlrechtsreform der Koalition am Dienstag zum Teil angepasst. Die Karlsruher Richter kippten die beschlossene Streichung der Grundmandatsklausel. Diese sei aber ursprünglich „auf einen Sachverständigen der Union“ zurückgegangen, schrieb Buschmann. „Die Koalition hätte dieser Anregung nicht folgen sollen.“
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte hingegen die sogenannte Zweitstimmendeckung, womit womöglich einige Direktkandidaten trotz eines Siegs in ihrem Wahlkreis künftig nicht mehr im Bundestag vertreten sind. Für die Arbeit vor Ort im Wahlkreis macht es also keinen Unterschied, ob ein Abgeordneter direkt oder über eine Liste gewählt wurde. Stephan Thomae, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, konstatierte, die Behauptung der Union, dass Wahlkreissieger um ihr sicheres Mandat betrogen würden, halte einer verfassungsrechtlichen Prüfung „nun auch ganz offiziell nicht stand“. Damit habe „die bisherige Blockadehaltung der Union nun ein Ende“, so Thomae.
Buschmann warb nun für überparteilichen Konsens in ähnlichen Fällen. „Dass wir auf diesem Weg sehr gute Ergebnisse für unser Land erzielen, beweisen wir gerade bei der Reform zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts“, schrieb Buschmann. Mit dieser Reform wollen die Koalitionspartner und die Union das höchste deutsche Gericht besser vor politischer Einflussnahme schützen.
Tragen einem sich verändernden Parteiensystem Rechnung
FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle hielt fest: Es sei richtig gewesen, zu Beginn der Legislaturperiode eine Wahlrechtsform auf den Weg zu bringen, die einem sich verändernden Parteiensystem Rechnung trägt und die sicherstellt, dass die Wählerinnen und Wähler vor der Wahl wissen, wie viele Abgeordnete es nach der Wahl geben wird. „Die bewährte Verbindung zwischen Verhältnis- und Personenwahl bleibt erhalten. Der von der Koalition beschrittene Weg der Zweitstimmendeckung ist durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Zusätzlich stellt die Entscheidung aus Karlsruhe sicher, dass auch bei einem kleineren Bundestag nicht zu viele Stimmen für die Sitzverteilung unberücksichtigt bleiben“, führte er weiter aus.
Was ändert sich konkret?
Ab 2025 werden statt 733 Abgeordneten nur noch 630 im Bundestag vertreten sein – also über 100 Abgeordnete weniger. Die Größe des Bundestages steht von nun an vor der Wahl fest. Denn eine Partei kann zukünftig nur so viele Sitze im Bundestag erreichen, wie ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Überhangmandate entfallen, Ausgleichsmandate sind damit nicht mehr erforderlich.
Durch die Reform wird ein faires, modernes und transparenteres Wahlrecht geschaffen. Das neue Wahlrecht ist gerecht, da jede politische Partei durch die Reform im gleichen Verhältnis betroffen ist. Keine Partei wird bevorzugt oder benachteiligt. Sowohl die Erst- und Zweitstimme als auch die Anzahl der 299 Wahlkreise bleiben erhalten. Mit dem neuen Wahlrecht zeigen wir, dass die Politik sich selbst reformieren kann. Das ist nicht nur ein Gebot der Glaubwürdigkeit, sondern auch des Respekts vor den Wählerinnen und Wählern und ihren Steuergeldern.
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