GroKo hat Steuerzahler massiv vernachlässigt

Besonders hohe Zinsen gab es bislang auf Erstattungen oder Nachforderungen der Finanzämter. Damit ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jetzt Schluss. Die Freien Demokraten begrüßen diesen Beschluss.

Geld, Richterhammer
Sechs Prozent Steuerzinsen sind laut Bundesverfassungsgerichtsurteil verfassungswidrig. Die Freien Demokraten begrüßen diesen Beschluss.

Sechs Prozent berechnete das Finanzamt bislang auf Steuernachforderungen und -erstattungen. Das sei verfassungswidrig, urteilt nun das Bundesverfassungsgericht. Denn der bisherige Steuerzinssatz von sechs Prozent im Jahr lasse sich angesichts der allgemein niedrigen Marktzinsen nicht mehr begründen, stellten die Richter in Karlsruhe fest. Der FDP-Generalsekretär Volker Wissing reagiert erfreut auf die Entscheidung: „Gut, dass das Bundesverfassungsgericht der Hochzinspolitik der Bundesregierung ein Ende bereitet hat.“ Dennoch sei es beschämend, „dass immer wieder erst das Bundesverfassungsgericht die Große Koalition auf Kurs bringen muss“, kritisiert der FDP-Fraktionsvize Christian Dürr. FDP-Präsidiumsmitglied Bettina Stark-Watzinger ergänzt: „Die hohen Zinsen waren nicht nur eine wirtschaftliche Belastung für Unternehmen und auch private Haushalte, es ist auch eine Frage der Gerechtigkeit.“ Die Freien Demokraten fordern die Bundesregierung nun dazu auf, dem Karlsruher Urteil schnellstmöglich nachzukommen.

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„Es sind gute Nachrichten, die das Bundesverfassungsgericht heute verkündet hat. In Zeiten von Niedrigzinsen sind Steuerzinsen von sechs Prozent völlig realitätsfremd“, so Stark-Watzinger. „Während CDU und SPD diese Praxis stets verteidigt haben, hat die FDP das stets abgelehnt“, erklärt Wissing. FDP-Fraktionsvize Christian Dürr nennt das Urteil eine „Ohrfeige für die Bundesregierung“, welche „die Steuerzahler in den vergangenen Jahren massiv vernachlässigt“ habe. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei daher auch eine Niederlage für die Große Koalition.

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Die FDP-Fraktion habe in dieser Legislaturperiode in einem Antrag konkrete Vorschläge zur Anpassung des Steuerzinses gemacht. Demnach solle der Zinssatz dynamisch ausgestaltet und an den Basiszinssatz gekoppelt werden. Denn: „Weder ist das Finanzamt eine Sparkasse noch darf der Zins zu einer zweiten Steuer werden“, erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Florian Toncar. „So würde ein marktüblicher und damit fairer Zinssatz erreicht werden“, betont Dürr. Die Große Koalition lehnte den Antrag jedoch ab. Die FDP begrüße daher das Urteil „und vor allem, dass das Bundesverfassungsgericht eine rückwirkende Korrektur ab 2019 für alle noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide angeordnet hat.“

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Dennoch sei es beschämend, dass immer das Bundesverfassungsgericht die Große Koalition auf Kurs bringen müsse, so Dürr. „Olaf Scholz hätte viel früher reagieren und die Steuerzahler schonen müssen“, moniert auch FDP-Chef Christian Lindner. In der kommenden Wahlperiode brauche es aus Sicht der Freien Demokraten daher ein anderes Finanzverständnis gegenüber dem Steuerzahler als heute.

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