Freie Demokraten trauern um Burkhard Hirsch

Burkhard Hirsch
Burkhard Hirsch ist im Alter von 89 Jahren gestorben. Mit ihm verlieren die Freien Demokraten einen entschlossenen Kämpfer für Bürgerrechte und Rechtsstaatlichkeit. „Ein großer Liberaler, der sich bis zuletzt engagiert für die Verteidigung von Rechtsstaat und Bürgerrechten einsetzte, in seine FDP einbrachte und seine Herkunft aus dem Osten unserer Republik nie vergessen hat“, twitterte FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg. „Wir trauern um Burkhard Hirsch“, schrieb FDP-Chef Christian Lindner. “Mit ihm verlieren wir einen großen und überzeugten Liberalen, einen unermüdlichen und entschlossenen Kämpfer für die Freiheitsrechte der Bürger, einen brillanten Juristen, der Verfassungsgeschichte schrieb.“

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„Auch hochbetagt waren ihm die individuelle Freiheit und der Schutz der Privatheit weiterhin ein echtes Anliegen. Er kannte die aktuelle Fachliteratur, informierte sich ganz konkret über den Stand aktueller Gesetzesvorhaben, war im engen Kontakt mit der Partei und drückte deutlich seine Sorge um die Bürgerrechte und unsere Verfassungsordnung aus“, würdigte der Parteichef den promovierten Juristen, der 1964 als Kommunalpolitiker im Düsseldorfer Stadtrat begann.

Während seines gesamten politischen Wirkens ist Hirsch immer konsequent für die Wahrung der Bürgerrechte und des Grundgesetzes eingetreten: Ab 1975 als Innenminister in Nordrhein-Westfalen, als Abgeordneter des Deutschen Bundestages sowie von 1994 bis 1998 als dessen Vizepräsident.

Dass man die Freiheit der Bürger nicht schützen kann, indem man sie aufgibt, war stets die klare Haltung von Burkard Hirsch. Als engagierter Humanist und Jurist mit klarem liberalem Kompass hat er gemeinsam mit anderen Freien Demokraten immer wieder mit großem Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht für diese Haltung gestritten.

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Bis zuletzt hat sich Hirsch gegen staatliche Eingriffe in die Privatsphäre gewehrt – sei es beim großen Lauschangriff oder bei der Vorratsdatenspeicherung. Die Vorratsdatenspeicherung führe zum gläsernen Bürger, kritisierte er. Einer der größten Erfolge des Bürgerrechtlers, der er immer blieb, war die Verfassungsbeschwerde gegen das Luftsicherheitsgesetz von Rot-Grün, die er neben anderen zusammen mit Gerhart Baum anstrengte. Das Gesetz erlaubte im Fall einer Flugzeugentführung durch Terroristen den militärischen Abschuss, und nahm damit die Tötung unschuldiger Menschen in Kauf. Karlsruhe gab den Klägern 2006 recht. Ein Jahr nach Inkrafttreten strichen die Richter den entsprechenden Paragrafen des Gesetzes als verfassungswidrig.

Die Urteile zum Großen Lauschangriff, zum Luftsicherheitsgesetz und zur Vorratsdatenspeicherung waren nie angenehm für die Regierenden — aber sie waren wichtig für die Freiheit der Bürger in unserem Land. Auch wenn er sich 1998 aus der aktiven parlamentarischen Arbeit zurückgezogen hat, wurde er bis heute als mahnende Stimme der Freiheit über die Parteigrenzen hinweg gehört und anerkannt.

Burkhard Hirsch blieb bis zuletzt skeptisch gegenüber der staatlichen Hoheitsmacht. Auch in schwierigen Zeiten müssen die Bürger ihre Privatsphäre gegenüber dem Staat behaupten und dieser darf deren Rechte nicht beliebig einschränken. Für ihn galt: „Es gibt keine individuelle Freiheit ohne gesellschaftliche Freiheit. Der Schutz der Privatheit und der individuellen Freiheitsrechte sind kein ‚eigenbrötlerischer‘ Individualismus. Sie gehören zur Menschenwürde. Sie sind zentrale Werte des Grundgesetzes.“

Die stellvertretende Vorsitzende der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin a.D., schrieb: „Mit dem Tod von Burkhard Hirsch verliert Deutschland einen großen Liberalen. Burkhard Hirsch ist eine Ikone des liberalen Rechtsstaats, der Rechtsgeschichte geschrieben hat.“ […] „Individuelle Freiheit gibt es nicht ohne gesellschaftliche Freiheit. Der Liberalismus eines Burkhard Hirsch bleibt ein Vorbild für junge Generationen, die sich für Bürgerrechte und einen umfassenden Liberalismus einsetzen. Er wird uns fehlen.“

 

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