Ein Meilenstein für die Demokratie
Das Bundesverfassungsgericht ist eine Säule der deutschen Demokratie. Bundestag und Bundesrat haben den Schutz der Institution auf Antrag der Freien Demokraten jetzt im Grundgesetz verankert.
Marco Buschmann, designierter FDP-Generalsekretär, hat schon als Justizminister das Vorhaben vorangetrieben, gewisse Strukturmerkmale, wie die Aufteilung in zwei Senate sowie das Alter und die Amtszeit der Richter, im Grundgesetz zu verankern. Dadurch soll die Institution vor Einflussnahme geschützt werden.
„Macht muss begrenzt sein, auch demokratisch legitimierte Macht“, erklärte Buschmann im Gespräch mit dem „ARD-Morgenmagazin“. Sonst drohe „eine Tyrannei der Mehrheit“. Weil das Bundesverfassungsgericht Grundrechte schütze, könne eine Mehrheit nicht einfach definieren, welche Rechte die Minderheit habe. „Und deshalb ist es eine ganz fantastische Institution, die sich wirklich gut bewährt hat und unsere liberale Demokratie in den letzten Jahrzehnten wirklich gestärkt hat“, so Buschmann.
Bundesverfassungsgericht garantiert Minderheitenschutz
Buschmann verwies in seiner Rede im Bundestag auf die Entwicklungen in Polen, wo demokratische Strukturen durch eine neue Regierungsmehrheit unter Druck geraten seien: „Wir haben in Polen gesehen, dass Konstellationen zustande kommen können, wo man versucht, die Unabhängigkeit der Gerichte über das einfache Recht zu unterstützen.“ Deshalb wollen die Freien Demokraten die wesentlichen Strukturprinzipien des Bundesverfassungsgerichts auf der Ebene der Verfassung absichern. „So entziehen wir diese Regeln dem Zugriff einer einfachen Mehrheit.“
Ein Zeichen der politischen Stärke
Besonders hebt Buschmann die überparteiliche Zusammenarbeit hervor: „Ich glaube, das ist wirklich ein Zeichen unserer starken politischen Kultur. […] In der jetzigen Wahlkampfsituation sagen alle seriösen Parteien: Das Bundesverfassungsgericht ist so wichtig, da machen wir jetzt keine Parteitaktik, sondern das wollen wir schützen. Das zeigt, dass in einer Zeit, wo viel Trennendes im Vordergrund steht, uns eines alle eint – nämlich die Institution unserer Verfassung.“
In namentlicher Abstimmung votierten 600 Abgeordnete im Bundestag für die Grundgesetzänderung und 69 Parlamentarier dagegen gestimmt. Für die Zweidrittelmehrheit waren mindestens 489 Stimmen der Abgeordneten des Bundestages erforderlich. Im Bundesrat stimmten 15 Bundesländer der Grundgesetzänderung zu. Brandenburg entlieht sich.
Gemeinsam für Reformen
Abschließend unterstreicht Buschmann die Bereitschaft der FDP, weitere wichtige Reformen voranzutreiben: „Meine Fraktion bringt ja auch noch eine ganze Reihe von Gesetzentwürfen ein, die wir teilweise noch in Regierungszeit vorgelegt haben, beispielsweise die Strafrechtsreform, die dringend notwendigen Reformen im Familienrecht. […] Und das versuchen wir noch ins Bundesgesetzblatt zu bringen.“
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