Die Verantwortungsgemeinschaft – eine familienrechtliche Innovation
Für Menschen, die dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen wollen, soll es nach dem Willen von Justizminister Dr. Marco Buschmann künftig ein neues familienrechtliches Modell geben – die Verantwortungsgemeinschaft.
Ob Paare ohne Trauschein, Patchwork-Familien, Trennungsfamilien, gleichgeschlechtliche Partnerschaften – auch mit Kindern, die klassische Ehe und Familie aus Vater, Mutter und Kindern: Unsere Gesellschaft hat sich im Lauf der Jahrzehnte verändert und ist vielfältiger geworden. Schon lange hinkt unser Familienrecht dieser Realität hinterher. Justizminister Marco Buschmann hat sich deshalb daran gemacht, im Familienrecht die größten Reformen seit Jahrzehnten auf den Weg zu bringen: „Wir modernisieren das Namensrecht, das Unterhaltsrecht, das Kindschaftsrecht und das Abstammungsrecht. Außerdem wollen wir mit der Verantwortungsgemeinschaft ein neues Rechtsinstitut einführen – wohlgemerkt: nicht als Alternative zur Ehe, sondern als Angebot für andere Nähebeziehungen. Das ist eine echte Innovation“, erläuterte er im Gespräch mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Es gibt einen Bedarf für die Verantwortungsgemeinschaft
Als Beispiel nannte Buschmann Alleinerziehende, die sich gegenseitig unterstützen wollen oder zwei alleinstehende Seniorinnen, die zusammen in einer Wohngemeinschaft leben. „Sie sind kein Paar, sie wollen nicht heiraten. Sie wollen sich gegenseitig helfen, gerade auch im Notfall.“ Mit der notariell beurkundeten Verantwortungsgemeinschaft könnten sie eine rechtssichere Grundlage schaffen, erläuterte der Justizminister. Das mache vieles einfacher, zum Beispiel das Auskunftsrecht gegenüber Ärzten oder andere Vertretungsfragen.
„Wir haben immer mehr Alleinerziehende, wir haben immer mehr alleinstehende Ältere: Ich glaube, es gibt einen Bedarf für die Verantwortungsgemeinschaft“, sagte Buschmann. Sie habe „einen symbolischen Mehrwert. Wer sie eingeht, gibt einem sozialen Verhältnis eine Struktur und einen positiven Namen“, so der Justizminister. Die Verantwortungsgemeinschaft sei aber keine „Ehe light“, betonte das FDP-Präsidiumsmitglied. „Sie wird keine Auswirkungen auf das Eltern-Kind-Verhältnis haben. Es wird keine Steuererleichterungen geben, auch keine erbrechtlichen Folgen oder Unterhaltspflichten. Wer möchte, soll allerdings den Vermögensausgleich nach Beendigung einer Verantwortungsgemeinschaft regeln können.“
Größtmögliche Flexibilität bei maximaler Selbstbestimmung
Für ihn hat die Verantwortungsgemeinschaft zwei große Vorteile: „Erstens kann man alles in einem Durchgang erledigen und sich beim Notar genau das passende Modell zusammenbauen. Außerdem hat die Verantwortungsgemeinschaft einen symbolischen Mehrwert. Wer sie eingeht, gibt einem sozialen Verhältnis eine Struktur und einen positiven Namen.“ Ihm ist wichtig, dass für alle Menschen diese neue Möglichkeit und Freiheit geschaffen wird. „Denn das Spannende ist doch: Die Verantwortungsgemeinschaft nimmt niemandem etwas weg – und kann Menschen das Leben einfacher machen.“ In einer Zeit, in der traditionelle Familienstrukturen gerade im Alter nicht immer tragen würden, wachse der Bedarf an neuen Formen gegenseitiger Absicherung. „Der Grundgedanke einer solchen Verantwortungsgemeinschaft ist größtmögliche Flexibilität bei maximaler Selbstbestimmung.“
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