Digitales Sicherheitsnetz beschlossen
Deutschland braucht endlich Tempo bei der Digitalisierung, um seine Chancen auf Fortschritt nicht zu verspielen. Jetzt hat auch der Bundesrat mit dem Rechtsanspruch auf Breitband-Internet einen Meilenstein beschlossen.
Nicht nur im Homeoffice wird ein flüssiges und schnelles Internet immer wichtiger. Doch gerade auf dem Land ist ein gutes Festnetz-Internet noch lange nicht in jedem Haushalt eine Selbstverständlichkeit. Jetzt schafft die Ampel-Koalition Abhilfe — sie hat ein Recht auf Basisversorgung beschlossen. Am Freitag hat auch der Bundesrat grünes Licht gegeben. Dem Regelwerk zufolge muss künftig überall in Deutschland Festnetz-Internet im Download von mindestens 10 Megabit pro Sekunde haben und im Upload 1,7 Megabit pro Sekunde.
In den allermeisten Haushalten sind zwar deutlich bessere Internetverbindungen möglich. Aber: Für Menschen auf dem Land oder am Stadtrand könnte die Untergrenze dennoch hilfreich sein — sie haben erstmals einen Rechtsanspruch auf Breitband-Internet. Unter Umständen könnte die Bundesnetzagentur die Verlegung besserer Leitungen veranlassen.
Digitalminister Volker Wissing sagte, die Mindestvorgaben stellten „die digitale Teilhabe all jener sicher, die bislang von der Versorgung abgeschnitten sind“. Mit der Gigabitstrategie beschleunige die Koalition den Gigabit-Ausbau bundesweit. „Wir wollen Glasfaser bis ins Haus und den neuesten Mobilfunkstandard überall dort, wo die Menschen leben, arbeiten oder unterwegs sind“, unterstrich er.
Digitale Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger
Die neue Verordnung soll Verbrauchern helfen, endlich einen besseren Netzzugang zu bekommen — oder, wenn er bisher offline ist, überhaupt einen. Das Bundeskabinett hat mit der TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV) die Basisversorgung zur Absicherung der digitalen Teilhabe konkretisiert und damit das individuelle Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten ausgestaltet. Am Freitag hat auch der Bundesrat grünes Licht für ein schnelleres Internet in bislang unterversorgten Gebieten in Deutschland gegeben. Die Länderkammer stimmte den Vorgaben der Bundesnetzagentur für eine Internetmindestversorgung in Deutschland zu.
Nach dem neuen Telekommunikationsgesetz haben die Menschen einen individuellen Anspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Telekommunikationsdiensten, wie beispielsweise Anrufe, Videotelefonie, Onlineshopping oder Online-Banking. Es handelt sich hierbei nicht um ein Instrument für einen flächendeckenden Gigabitausbau, sondern um ein Sicherheitsnetz zur Sicherstellung einer angemessenen sozialen und wirtschaftlichen Teilhabe, das all jene auffängt, die bislang noch nicht ausreichend mit Telekommunikationsdiensten versorgt werden.
Auf dem Land oder am Stadtrand hilft das Mindestlevel
Hierfür veröffentlichte die Bundesnetzagentur einen Verordnungsentwurf, der 10 Megabit pro Sekunde im Download als Minimum festlegt. Wer weniger bekommt, kann sich an die Netzagentur wenden — die könnte die Verlegung besserer Leitungen veranlassen. Das Minimum für den Upload soll bei 1,3 Megabit pro Sekunde liegen. So wirklich schnell wird das Internet daheim durch die geplante Vorgabe nicht — mehr Speed ist in den allermeisten Haushalten Deutschlands selbstverständlich. Doch auf dem Land oder am Stadtrand könnte das Mindestlevel mancherorts helfen.
Volker Wissing sprach von einem „digitalen Sicherheitsnetz für all jene Menschen, die bislang von der Versorgung abgeschnitten sind“. Es sei Teil der „Basisversorgung zur Absicherung der digitalen Teilhabe“. Die Vorgaben sind schwach, allerdings dürfte die Untergrenze in den kommenden Jahren steigen. Denn bei ihrer Berechnung ist die durchschnittliche Internetnutzung in Deutschland eine Bezugsgröße: Je besser die Internetverträge im Schnitt sind, desto höher ist die Mindestvorgabe, die jedes Jahr neu festgelegt werden soll. Auf lange Sicht steigt dadurch also der Druck auf die Netzbetreiber, entlegene Ecken der Bundesrepublik bei ihrem Ausbau zu berücksichtigen.
Wissing unterstrich: „Wir haben uns ambitionierte Ziele für ein modernes, digitales Deutschland gesetzt. Die in der TKMV festgelegten Mindestanforderungen für den Universaldienst stellen die digitale Teilhabe all jener sicher, die bislang von der Versorgung abgeschnitten sind.“
„Die Bundesnetzagentur wird mit dieser Verordnung in die Lage versetzt, diesen Anspruch auf eine Mindestversorgung dann auch durchzusetzen“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr, Daniela Kluckert (FDP). Sie verwies auf eine Protokollerklärung, in der die Bundesregierung zuvor eine Erhöhung der Mindestgeschwindigkeit auf 15 Mbit/s in Aussicht gestellt hatte.