BAföG bekommt Notfallmechanismus für Krisenzeiten
Das Bundeskabinett hat ein Gesetz für einen sogenannten Notfallmechanismus im BAföG auf den Weg gebracht. "Damit geben wir jungen Menschen den Respekt, den sie verdienen", erklärte Bettina Stark-Watzinger.
Das 28. BAföG-Änderungsgesetz ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Reform des BAföG, die Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger vorantreibt. Mit diesem Notfallmechanismus für Krisenzeiten, den das Bundeskabinett jetzt beschlossen hat, sollen Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende und Studierende in künftigen Krisensituationen finanziell besser abgesichert werden. Denn: Zuletzt hatte die Corona-Pandemie gezeigt, wie schnell junge Menschen finanziell in Schwierigkeiten geraten, fallen etwa Nebenjobs weg.
Damit aber jede und jeder unabhängig von seinem oder ihrem Elternhaus eine Ausbildung machen oder studieren kann, „ergänzen wir mit der neuen Regelung das BAföG um einen dauerhaften Notfallmechanismus. Dieser wird es Schülern und Studierenden in einer Krisensituation wie der Corona-Pandemie ermöglichen, vorübergehend BAföG zu bekommen, auch wenn sie dazu eigentlich nicht berechtigt sind“, sagte Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger.
Jungen Menschen in allen Lebenslagen eine Perspektive geben
So solle in Zukunft verhindert werden, dass junge Menschen ihre Ausbildung oder ihr Studium abbrechen müssen. Ebenso profitieren von der Neuregelung aber auch Studierende, die häufig oder spät ihr Studienfach gewechselt, die Förderungshöchstdauer überschritten haben, ein Teilzeitstudium absolvieren oder deren Eltern für einen BAföG-Anspruch eigentlich zu viel verdienen.
„Wir wollen das öffnen, damit auch Menschen Zugang haben, die normalerweise keinen Zugang zu BAföG haben. Es werden also jetzt auch jene Unterstützung bekommen wie Studierende mit Fachrichtungswechsel, die auch länger studieren, Studierende, deren Eltern die Unterstützung auch in der Pandemie nicht mehr geben können, die also vorher keinen Zugang hatten.“ Betroffene werden dann mindestens für die ersten sechs Monate der Notlage mit der Regelförderung unterstützt.
Darüber hinaus kann auch der Zugang zu zinslosen BAföG-Volldarlehen erleichtert werden. Damit kann denjenigen geholfen werden, die eine individuelle Betroffenheit nicht nachweisen können. Stark-Watzinger bekräftigte: “Wir müssen den jungen Menschen in allen Lebenslagen in unserem Land eine Perspektive geben. Wir müssen ihnen den Respekt geben, den sie verdienen.“
BAföG-Reform bereits auf dem Weg
Vorgesehen ist nun, dass in einer „bundesweiten Notlage, die den Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten in erheblichem Ausmaß beeinträchtigt“, ohne große Umwege durch eine Verordnung das BAföG vorübergehend geöffnet wird. Allerdings muss laut Gesetzentwurf eine solche bundesweite Notlage vom Bundestag vorher durch Beschluss festgestellt worden sein.
Parallel zum Notfallmechanismus hat die Regierung bereits eine BAföG-Reform auf den Weg gebracht, über die der Bundestag derzeit berät. Zum Wintersemester sollen die BAföG-Sätze um fünf Prozent steigen. Außerdem sollen die Elternfreibeträge um 20 Prozent erhöht werden, um den Kreis der BAföG-Berechtigten zu erweitern.
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