Ab 2023 werden Gesetze online verkündet
Der Rechtsstaat wird digitaler: Der Bundestag hat beschlossen, dass ab 2023 Gesetze online verkündet werden können. "Das schafft Transparenz", erklärte Justizminister Marco Buschmann.
Ab dem nächsten Jahr 2023 können Gesetze auf einer digitalen Plattform des Bundes verkündet werden. Für diesen Schritt war eine Grundgesetzänderung des Deutschen Bundestages notwendig, denn dort war bislang vorgesehen, dass Gesetze ausnahmslos im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Für Rechtsverordnungen galten etwas flexiblere Regelungen. Um künftig auch bei Gesetzen die elektronische Verkündung zu ermöglichen, wurde der Artikel 82 Abs. 1 des Grundgesetzes um einen Gesetzesvorbehalt ergänzt, der alle Fragen der Verkündung sowie die Form von Gegenzeichnung und Ausfertigung von Gesetzen und Rechtsverordnungen umfasst. „Das Gesetz ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern einen transparenten Zugriff auf alle aktuellen Normtexte“, erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann.
Chancen der Digitalisierung werden genutzt
„Das Gesetz ist ein gutes Beispiel dafür, wie wir die Chancen und Potenziale der Digitalisierung für den Staat nutzen“, betonte Buschmann. Jeder könne nun „die amtlichen Fassungen der neuen Gesetze und Verordnungen kostenfrei einsehen sowie ohne Einschränkungen speichern und weiterverwerten.“ Durch den Verzicht auf eine Papierfassung werde „eine große Menge an Papier eingespart und das Verkündungswesen beschleunigt“, begrüßte er die Entscheidung des Bundestags.
Auch an anderer Stelle setzt der Justizminister auf die Digitalisierung: Das Justizministerium ist seinen Angaben nach bei 100 Prozent digitaler Aktenführung und es seien digitale Workflows etabliert. Die elektronische Akte, die von den Ministerien bis 2026 umgesetzt werden soll, will der Justizminister bereits 2024 implementiert haben.