Upload-Filter dürfen nicht kommen
Vor über einem Jahr ist die umstrittene EU-Urheberrechtslinie in Kraft getreten. Jetzt hat das Justizministerium einen Gesetzentwurf für Deutschland vorgelegt. Die Freien Demokraten warnen vor dem Upload-Filter.
Schon im August mehrten sich die Anzeichen, dass es womöglich nicht weit her ist mit dem Versprechen der Bundesregierung. Das legt eine Studie der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit nahe. Diese kommt zu dem Schluss, dass sich Uploadfilter bei der Umsetzung der entsprechenden Richtlinie in nationales Recht kaum verhindern lassen, obwohl sie gar nicht als offizielle Maßnahme in der Reform vorgeschrieben sind. Die Autoren stellen darin fest: „Die im Vorfeld der EU-Urheberrechtsreform geäußerte Grundsatzkritik, dass Artikel 17 letztlich einen Zwang zur Einführung von Uploadfiltern für die Betreiber von Plattformen zur Folge haben wird, lässt sich im Rahmen der nationalstaatlichen Umsetzung nicht ausräumen; dafür reicht der vom EU-Gesetzgeber eingeräumte Umsetzungsspielraum nicht aus.“
Manuel Höferlin warnt: „Der Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium wird genau dazu führen, dass die meisten Plattformen Upload-Filter einsetzen müssen. Die Bundesregierung hat also entweder bis heute keine Ahnung, wie Upload-Filter funktionieren und bekommt sie deshalb nicht aus dem Gesetzentwurf oder sie nimmt Upload-Filter billigend in Kauf. Beides ist einer Bundesregierung unwürdig und eine große Gefahr für die Meinungsfreiheit in Deutschland.“