FDP reicht Verfassungsbeschwerde gegen Soli ein
Der Soli ist verfassungswidrig und gehört abgeschafft - endgültig und für alle: Die FDP hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ihre angekündigte Klage eingereicht.
Der Soli ist verfassungswidrig und gehört abgeschafft — endgültig und für alle: Die FDP hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ihre angekündigte Klage gegen den Solidaritätszuschlag eingereicht. Ziel ist es, diesen für unzulässig erklären zu lassen. „Wenn wir Erfolg haben, gibt es das Gesetz nicht mehr. Es wäre dann nichtig“, erläutert der FDP-Finanzpolitiker Florian Toncar. Der Solidaritätszuschlag dürfe dann nicht mehr erhoben werden, ab Anfang 2020 geleistete Zahlungen müsste der Staat zurückerstatten. Die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages rückwirkend zum Jahresanfang sei „politisch richtig, wirtschaftlich vernünftig und verfassungsrechtlich geboten“, sagt FDP-Fraktionsvize Christian Dürr.
„Er ist als Ergänzungsabgabe eingeführt worden zu einem ganz besonderen Zweck, nämlich der Finanzierung der Lasten der deutschen Einheit“, so Dürr. Zum 31. Dezember 2019 sei aber der Solidarpakt II mit den Hilfen für Ostdeutschland ausgelaufen. „Deswegen wäre es folgerichtig gewesen, zum 1.1.2020 den Soli vollständig für alle Steuerzahler entfallen zu lassen.“
Gerade auch in der Corona-Krise wäre es zudem wirtschaftlich sinnvoll, diese Abgabe abzuschaffen und damit die Steuerzahler umgehend zu entlasten, betont Dürr. Die Bundesregierung versuche mit der vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuer Konjunkturimpulse zu geben. „Wie viel besser wäre es gewesen, den Menschen bereits rückwirkend zum 1.1.2020 netto mehr in der Tasche zu lassen?“ Das wäre in der jetzigen Situation die „richtige Konjunkturantwort“ gewesen.
Der Solidaritätszuschlag soll nach den Plänen der Großen Koalition Anfang 2021 abgeschafft werden — aber nur für rund 90 Prozent der Zahler. Die SPD hatte in der Corona-Krise verlangt, dies auf Juli vorzuziehen, konnte sich aber nicht durchsetzen. Der Soli in Höhe von 5,5 Prozent der Körperschaft- und Einkommensteuer war nach der Wende als Sondersteuer vor allem für den Ost-Aufbau eingeführt worden.
Mehrere Gutachten hätten ergeben, dass die Erhebung der Abgabe nach Dezember 2019 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. So hat der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, darauf hingewiesen, dass der Soli als „Ergänzungsabgabe“ nach den Vorgaben des Grundgesetzes nur in ganz engen Grenzen erhoben werden dürfe. Diese Voraussetzungen lägen schon gar nicht mehr vor. Von einer Sondersituation lässt sich 30 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht mehr sprechen oder juristischer formuliert: Mit dem Ende des Solidarpakts II sei eine „finanzverfassungsrechtliche Normallage“ getreten, mit der ein zusätzlicher Finanzbedarf des Bundes nun nicht mehr gerechtfertigt werden könne. Das gilt nach Ansicht von Papier auch für das geplante Abschmelzen. Wenn die Abgabe gar nicht mehr gefordert werden dürfe, dann auch nicht von dem sehr leistungsfähigen Teil der Bevölkerung.
Auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hatte bereits insgesamt erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der weiteren Erhebung des Solis geäußert. Es bestehe ein „sehr hohes Risiko“, dass das Bundesverfassungsgericht eine Erhebung des Solidaritätszuschlags ab 2020 „für verfassungswidrig erklärt“, hieß es in der Expertise.
„Trotzdem müssen in diesem Jahr alle Bürger in Deutschland den Soli weiter zahlen — auch Menschen mit niedrigerem Einkommen“, kritisiert Dürr. Sollte der Soli für verfassungswidrig erklärt werden, würde das alle Steuerzahler betreffen, die zurecht massenhaft Widersprüche gegen ihre Steuerbescheide einlegen würden. „Dass die Große Koalition diese Bedenken einfach ignoriert, halte ich für höchst problematisch.“
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