FDP für Grundgesetzänderung zur Schul-Digitalisierung
Damit Bund und Länder bei der Digitalisierung der Schulen besser kooperieren können, will Anja Karliczek das Grundgesetz ändern. FDP-Chef Christian Lindner will sie beim Wort nehmen.
Karliczek hatte angekündigt, für eine Grundgesetzänderung zu kämpfen, die dem Bund in Sachen Schul-Digitalisierung eine echte Zusammenarbeit mit den Ländern ermöglicht. „Wir merken, dass in der digitalen Welt eine andere Form der Zusammenarbeit gefragt ist“, hatte sie gesagt. „Wenn wir so eine Art Zusammenarbeit organisieren wollen, wie wir sie für die Hochschulen haben, dann brauchen wir am Ende irgendwann eine Grundgesetzänderung.“ Dafür wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit jeweils in Bundestag und Bundesrat nötig — insbesondere die Länder müssten dann bereit sein, dem Bund mehr Rechte einzuräumen. Der FDP-Vorsitzende will Karliczek helfen, die nötige Zweidrittelmehrheit für eine Grundgesetzänderung zu organisieren. „Eine Zweidrittelmehrheit wäre nach einer Wende der CDU jetzt leichter erreichbar.“
Die Freien Demokraten stehen dafür schon lange bereit. Sie fordern schon seit geraumer Zeit eine Öffnung des Digitalpaktes: 5,5 Milliarden Euro stehen dafür bereit. Bislang kann dieses Geld fast ausschließlich in die technische Infrastruktur der Schulen investiert werden, nicht aber in digitale Lernmittel, die in diesen Tagen ganz dringend gebraucht werden. Der Digitalpakt könnte jetzt viel wirksamer helfen, wenn Bund und Länder ihn ändern würden. Die grundgesetzliche Grundlage dafür ist da: Die FDP hat bei der letzten Grundgesetzänderung gemeinsam mit den Grünen durchgesetzt, dass der Bund an den Schulen nicht nur in Gebäude, sondern auch in digitale Lernmittel, Fortbildungen von Lehrkräften und Wartung von Servern investieren darf. Diese Möglichkeiten sind im Digitalpakt aber noch nicht berücksichtigt. Bund und Länder sollten diese Option nutzen und den Digitalpakt öffnen, so der Vorschlag der Freien Demokraten.