200-Euro-Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler kommt
Im dritten Entlastungspaket wurden Studierende und Fachschüler mit einer Einmalzahlung von 200 Euro berücksichtigt. Die Länder müssen jetzt die Daten der Antragsberechtigten für die digitale Antragsplattform bereitstellen, damit die Auszahlung erfolgen kann.
„Wir sind jetzt nicht mehr weit vom Ziel entfernt“, so Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger bei der Präsentation der Informationskampagne zur Beantragung der Energiepauschale. Die Infowebsite www.einmalzahlung200.de ist am Dienstagnachmittag online gegangen. Darauf wird erklärt, wie der Zugang zu den 200 Euro erfolgt. Von Mittwoch an können sich Studierende und Fachschüler darüber hinaus an eine telefonische Hotline wenden, um individuelle Fragen zu klären. „Wir sind also wirklich auf der Zielgeraden“, erklärte die Bildungsministerin.
Einige Herausforderungen gebe es jedoch immer noch: „Die Länder müssen jetzt die letzten rechtlichen Hürden nehmen und zusammen mit ihren Ausbildungsstätten die Daten der Antragsberechtigten für die Plattform bereitstellen. Dann kann es losgehen.“
Eine Auszahlung an rund 3,5 Millionen Menschen in 16 Bundesländern an mehr als 4.000 unterschiedlichen Ausbildungsstätten habe es so noch nicht gegeben, sagte Stark-Watzinger. „Der Bund hat keinen Zugang zu den Daten der Studierenden, die bei den Hochschulen liegen. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, und ich wünsche mir, dass die Länder jetzt auch die Verantwortung übernehmen“, sagte das FDP-Präsidiumsmitglied, denn: „Wir wissen, dass die jungen Menschen auf das Geld warten.“
Die Antragsplattform steht
Das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz ist seit dem 21. Dezember in Kraft. „Es sieht vor, dass die Länder für die Auszahlung zuständig sind“, erläuterte Stark-Watzinger. Dafür brauche es in allen 16 Ländern rechtliche Grundlagen. Die Länder hätten den Weg über eine gemeinsame digitale Antragsplattform gehen wollen, deren Aufbau und Betrieb der Bund zusammen mit Sachsen-Anhalt übernommen haben. Eine solche Plattform könne nicht „von heute auf morgen“ umgesetzt werden, „aber sie steht jetzt weitestgehend“.
Letztendlich obliege es nun jedem Bundesland „zu entscheiden, ob die Antragsstellung bereits dann ermöglicht wird, wenn die rechtlichen Hürden in jedem Land genommen sind oder ob man wartet, bis alle Länder startklar sind“, sagte die Ministerin. „Ich persönlich denke, die jungen Menschen warten auf das Geld. Wir sollten alles so schnell wie möglich auszahlen.“
Im ARD-Morgenmagazin beklagte sie, dass die Länder nach Angaben der Kultusministerkonferenz am 15. März starten möchten: „Für mich ist das zu spät. Jeder Studierende, der früher die Zahlung bekommt, ist eine gute Nachricht.“
Datenschutz und Föderalismus Gründe für Verzögerung
Stark-Watzinger äußerte Verständnis für den Unmut der Studierenden. „Durch Ping-Pong ist noch nie jemand glücklich geworden. Auch im Bildungsföderalismus: Durch das Schwarzer-Peter-Spiel wird kein Kind schlau. Insofern haben wir alle die Aufgabe, jetzt zügig in die Umsetzung zu gehen.“ Die Koordination der 16 Länder sei eines der großen Probleme gewesen. Erschwerend sei der Wahlkampf in einigen Ländern hinzugekommen. „Die Datenschutzbeauftragten in 16 Ländern mussten befasst werden. Und es mussten die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden.“
Das war Pionierarbeit
Die Antragsberechtigten würden nun von ihrer jeweiligen Hochschule einen Zugangscode plus Pin erhalten, um auf der digitalen Plattform ihren Antrag auf die 200-Euro-Einmalzahlung zu stellen. Stark-Watzinger zufolge könne die Plattform in der zweiten Februarhälfte online gehen.
Stark-Watzinger sieht damit zudem die Grundlagen gelegt für ähnliche Prozesse in der Zukunft. „Wir haben mit der Plattform ein neues digitales Instrument geschaffen, das künftig auch in anderen Fällen als Vorlage dienen kann, um Geld direkt an Bürgerinnen und Bürger auszuzahlen. Insofern war das Pionierarbeit“, sagte die Ministerin.
Zum Hintergrund:
Im September 2022 hatte die Regierungskoalition eine 200-Euro-Sonderzahlung für Studierende und Fachschüler vereinbart. Im Dezember wurde dazu ein Gesetz beschlossen. Das Vorhaben und die Abstimmung zwischen Bund und Ländern gestalteten sich schwierig, weil keine zentrale Stelle existiert, bei der die Daten und Kontoverbindungen aller Studierenden und Fachschüler abgerufen werden können. Bund und Länder führen diese Daten nun auf einer Plattform zusammen, damit das Geld dort zentral beantragt werden kann.
Die Studierenden und Fachschüler benötigen für den Antrag ein BundID-Konto, um ihre Identität nachzuweisen. Mit dem Start des Verfahrens sollen sie von ihrer Ausbildungsstätte automatisch Zugangsdaten zur Antragsplattform www.einmalzahlung200.de erhalten. Dort hinterlegen sie ihre Kontoverbindung. Das digitale System soll auch für andere künftige Zahlungen des Bundes an die Bürger verwendet werden können.
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