Wir stärken das Bundesverfassungsgericht
Um die Rechtsstaatlichkeit zu schützen und vor politischer Einflussnahme zu bewahren, sollen die Regeln zur Wahl und Amtszeit von Richtern des Bundesverfassungsgerichts ins Grundgesetz aufgenommen werden. Darauf haben sich die Regierungsfraktionen zusammen mit der CDU/CSU verständigt.
Das Beispiel Polen hat gezeigt, welche Möglichkeiten es auch in einer Demokratie geben kann, das Justizsystem umzubauen und den Rechtsstaat zu schwächen. Dem stemmen sich die Regierungsfraktionen zusammen mit der Union auf Drängen von FDP-Präsidiumsmitglied und Justizminister Dr. Marco Buschmann entgegen. Sie haben sich darauf verständigt, das Bundesverfassungsgericht besser vor Gegnern der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu schützen. Demnach sollen die Zahl der Richter und der Senate sowie weitere zentrale Vorgaben zur Struktur des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz verankert werden. Damit wollen sie die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des Gerichts auch in politisch angespannten Zeiten sicherstellen.
„Das Bundesverfassungsgericht ist Schutzschild der Grundrechte, aber sein eigener Schutzschild braucht noch mehr Widerstandskraft“, machte Buschmann deutlich. Er erklärte vor der Bundespressekonferenz zur gemeinsamen Initiative: „Heute ist ein guter Tag für die Verfassungsordnung und die demokratische Kultur in unserem Land.“ Das Bundesverfassungsgericht sei vor 75 Jahren als demokratisches Experiment und als Lehre aus den Fehlern der Weimarer Republik gegründet worden. Mittlerweile sei das Gericht ein „Eckpfeiler unserer liberalen Demokratie“ geworden, so der Justizminister.
Bundesverfassungsgericht ist Exportschlager
„Dieses Erfolgsmodell Bundesverfassungsgericht war übrigens auch ein Exportschlager“, führte Buschmann aus. Insbesondere Nachbarstaaten in Mittel- und Osteuropa hätten nach dem Vorbild des Bundesverfassungsgericht eigene entsprechende Justizorgane geschaffen. Deutschland lerne allerdings auch von diesen Staaten, nämlich, dass ein solches Gericht angreifbar sei, „wenn der einfache Gesetzgeber es in der Hand hat auszugestalten, wie es funktioniert“.
Das sei die Erfahrung aus Polen, aus Ungarn und auch die Erfahrung aus der sogenannten Justizreform-Debatte in Israel. „Und deshalb haben wir aus zwei Gründen uns überlegt, dass wir wesentliche Strukturmerkmale des Bundesverfassungsgerichts, die heute im einfachen Gesetz geregelt sind, auf die Ebene der Verfassung ziehen wollen, um einerseits zum Ausdruck zu bringen, dass das Experiment gelungen ist, und zum anderen, um das Bundesverfassungsgericht auch besser zu schützen“, so die Begründung des Justizministers.
Funktionsfähigkeit des Gerichts sicherstellen
Buschmann erläuterte, dass es insbesondere um den theoretischen Fall gehe, „dass es obstruktive Minderheiten oder gar Mehrheiten gibt, die nicht wollen, dass das Verfassungsgericht gut funktioniert“. Hier soll ein Ersatzwahlmechanismus etabliert werden, der es erlaubt, dass Bundestag und Bundesrat, die für die Wahl der Richter zuständig sind, für das jeweils andere Organ als Ersatzorgan eintreten kann, wenn eine solche Blockade auftreten sollte.