Union bricht bereits jetzt Wahlversprechen
"Mit dem Koalitionsvertrag hat Frau Merkel zentrale Wahlversprechen von CDU und CSU gebrochen", schreibt Michael Theurer in einem Papier mit dem Titel „Versprochen – gebrochen". Aber was ist dran?
Zudem sollten mit der neuen Grundsteuer C und der Abschaffung der Abgeltungssteuer auf Zinseinkünfte „die Menschen in Deutschland noch zusätzlich geschröpft werden“. Theurer schreibt, das alles erinnere an gebrochene Wahlversprechen von CDU, CSU und SPD im Jahr 2005. „Seinerzeit ging die SPD mit dem Reimvers ‚Merkelsteuer, das wird teuer‘ auf Stimmenfang, um die von CDU/CSU angekündigte Mehrwertsteuererhöhung um 2 Prozentpunkte zu verhindern“, heißt es in dem Papier. „Es kam die GroKo und damit die größte Steuererhöhung in der Geschichte Deutschlands: eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3 Prozentpunkte auf 19 Prozent.“ Auch das Versprechen, dass der Steuerzahler die Rettung von Air Berlin nicht bezahlen müsse, sei inzwischen gebrochen worden, „durch Missmanagement der GroKo, was den Staat 200 Millionen Euro kosten dürfte“, so Theurer.
Doch was ist dran, an den Vorwürfen von Michael Theurer? FOCUS Online listet die Vorwürfe aus dem Dokument von FDP-Präsidiumsmitglied Michael Theurer auf, macht den Check und kommt zum Schluss: „Auch wenn die FDP mit ihren Vorwürfen in den genannten Punkten größtenteils richtig liegt, zeigt das Papier nur die halbe Wahrheit. Denn zum einen können die GroKo-Parteien im Laufe der Legislaturperiode vom Koalitionsvertrag abweichen und doch noch Wahlversprechen einlösen.“
FDP macht beim Soli Druck
Zumindest in einer Sache will die FDP die Große Koalition schon in dieser Woche stellen: Am Freitag steht das Thema Solidaritätszuschlag auf der Tagesordnung des Bundestages. Gegenstand der Beratungen ist ein Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 der Freien Demokraten. Nach Auffassung der FDP hat der ursprünglich zur Finanzierung des Aufbaus der neuen Bundesländer in 1991 als Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer eingeführte Solidaritätszuschlag spätestens mit Auslaufen des sogenannten Solidarpaktes II in 2019 seine Berechtigung verloren. Das Solidaritätszuschlagsgesetz soll daher mit Wirkung ab 1.1.2020 aufgehoben werden. (ph)