Tür für enkelfitte Rente ist auf
Der Bundestag hat am Freitag die höchste Rentenanpassung seit fast 40 Jahren beraten: Im Westen sollen die Renten um 5,35 Prozent, im Osten um 6,12 Prozent steigen.
Die Rentenerhöhung fällt so stark aus wie seit vierzig Jahren nicht – und die Ampel-Koalition bringt zugleich mit der Einführung des Nachholfaktors bei der Rente ein Gesetz auf den Weg, das wie kein anderes der letzten Jahrzehnte die Rentenkasse entlasten wird. „Über 5 Prozent im Westen, über 6 Prozent im Osten — das ist wirklich historisch und eine gute Nachricht für alle Rentnerinnen und Rentner in diesem Land“, hob FDP-Vize Johannes Vogel in der 1. Lesung des Gesetzentwurfs hervor. Es sei ein „wirklich wegweisendes Gesetz, was wir hier heute auf den Weg bringen“.
Vor allem aber sei das Gesetz keine politische Willkür, sondern der Anwendung der Rentenformel. Vogel verdeutlichte zudem: „Die Rentnerinnen und Rentner haben das verdient, weil die Rente keine Sozialleistung ist, sondern sich aus deren Arbeitsleistung ergibt.“ Rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner sollen bereits ab dem 1. Juli die erhöhten Bezüge erhalten.
Ampel stellt Stabilität zwischen den Generationen wieder her
Die Rentenanpassung 2022 zeige auch „die Handlungsfähigkeit unseres Sozialstaates in der Krise und das ist auch eine gute Nachricht.“ Das zeige aber auch, wie wichtig es sei, auf solide Finanzen zu achten: „Damit unser Sozialstaat in der Krise unzweifelhaft handlungsfähig ist.“ Für Vogel ist der Entwurf das erste Stabilisierungs-Gesetz und das erste Stabilisierungs-Element bei den Renten-Finanzen seit 15 Jahren. Das sei richtig mit Blick auf finanzielle Stabilität. Und das sei richtig mit Blick auf Fairness. „Weil es dafür sorgt, dass die Generationen auch in der Krise zusammenhalten und Renten und Löhne sich im Gleichklang entwickeln.“
Und es sei „diese Ampel-Koalition, die das jetzt auf den Weg bringt“. Sie stelle die Stabilität zwischen den Generationen wieder her. Ohne die Wiedereinführung des Nachholfaktors müssten die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler finanzieren, dass die Renten langfristig stärker steigen als die Löhne. Er wird also zu einer Stabilisierung des Rentenbeitragssatzes führen. Damit sei eine Trendwende gelungen, „mit der wir für die kommenden Generationen die Rentenpolitik generationengerecht auf feste Füße stellen.“
Hintergrund
Der Gesetzentwurf regelt unter anderem die Reaktivierung des Nachholfaktors, die jährliche Rentenanpassung zum 1. Juli 2022 sowie Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten im Bestand. Die Reaktivierung des Nachholfaktors soll dazu führen, dass künftig jede aufgrund der Rentengarantie unterbliebene Rentenkürzung bei einer darauffolgenden positiven Rentenanpassung verrechnet wird. Zum 1. Juli 2022 werden dementsprechend der aktuelle Rentenwert auf 36,02 Euro und der aktuelle Rentenwert (Ost) auf 35,52 Euro angehoben. Damit sollen die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent steigen.
Weiterhin geplant sind Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten im Bestand. Hier sieht der Entwurf einen pauschalen prozentualen Zuschlag zur Rente vor, der sich in der Höhe danach richtet, wann erstmalig eine Erwerbsminderungsrente bezogen wurde.
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