Thomas Dehler und die Freiheit, man selbst zu sein
Thomas Dehler wurde 1949 der erste Justizminister der Bundesrepublik Deutschland. Der heutige Justizminister Marco Buschmann würdigt anlässlich Dehlers 125. Geburtstags den großen Liberalen.
In einem Gastbeitrag für die Main-Post zeichnete Justizminister Marco Buschmann die Vita des Juristen aus Franken nach und fasste zusammen: „Thomas Dehler war ein Überzeugungstäter des Rechts und des Rechtsstaats, deren Sinn und Grund für ihn die Freiheit des Einzelnen war.“ Dehler gehörte dem Widerstand gegen die Nationalsozialisten an und arbeitete trotz Verhaftungen und Zwangsarbeiterlager-Internierung weiter als Anwalt. Buschmann schrieb: „Unbelastet wurde Thomas Dehler dann zu einem Gründer und Gestalter der jungen Bundesrepublik.“
Dehlers Menschenbild, eines „seine Freiheit in Verantwortung gebrauchenden, sein Leben wirklich führenden Menschen“ sei ein forderndes Ideal, so Buschmann. Dieses Menschenbild und dieser Rechtsgedanke Thomas Dehlers stünden „auch hinter der Bürgerrechts- und der Gesellschaftspolitik, die wir uns als Bundesregierung für die kommenden Jahre vorgenommen und mit der wir begonnen haben“, hob Buschmann hervor. „Es geht um den Schutz und Ausbau von bürgerlichen Rechten und Freiheiten, damit sie verantwortlich gelebt werden können.“
Architekt des deutschen Rechtsstaats
Dehler sei Mitbegründer der bayerischen und der Bundes-FDP gewesen und habe im Parlamentarischen Rat eine führende Rolle gespielt, „wo er die Grundrechte, die bürgerlichen Freiheitsrechte und die klassischen Sätze zur Menschenwürde“ mitformuliert habe. Buschmann unterstrich: „Als erster Justizminister der Bundesrepublik von 1949 bis 1953 ist er dann zum Architekten von Rechtseinheit, Rechtsstaat und Justiz unseres Landes geworden.“
Recht und Freiheit als Grundlagen
Dehler sah die Aufgabe des Rechts darin, „dem Menschen die Freiheit zu geben, er selbst sein zu können“, betonte Buschmann. In keiner Zeile aus Dehlers Feder bestehe ein Zweifel, „dass die Freiheit die persönliche und zugleich die politische Freiheit im Zusammenleben mit anderen und in Verantwortung für andere und für das Ganze des rechtsstaatlich gebundenen Gemeinwesens meint“.
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