Strom- und Gaspreisbremse bringen spürbare Entlastung
Der Bundestag hat die Strom- und Gaspreisbremsen beschlossen: Die Haushalte sowie die Unternehmen können sich darauf verlassen, dass sie bei den Energiepreisen spürbar entlastet werden.
Mit den am Donnerstag vom Bundestag beschlossenen Gesetzen zur Einführung einer Strompreisbremse sowie einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme stellt die Koalition im Rahmen des Abwehrschirms sicher, die stark gestiegenen Energiekosten in der aktuellen Energiekrise abzufedern.
„Die Menschen können nun in der Gewissheit Weihnachten feiern, dass sie im kommenden Jahr nicht nur von weiter exorbitant steigenden Energiepreisen verschont bleiben, sondern häufig sogar von deutlich sinkenden Kosten profitieren“, sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr. „Ab März dürfen sich die Menschen auf eine wirklich spürbare Entlastung einstellen – auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar.“
Bürokratiearme Umsetzung der Strom- und Gaspreisbremse
Die Energiepreisbremsen, die formal ab März greifen, gelten rückwirkend zum 1. Januar 2023. Für große Unternehmen kann die Gaspreisbremse auch schon zum 1. Januar eingeführt werden, weil hier bereits alle notwendigen Daten vorliegen. „Damit ist auch der Weiterbetrieb vieler Betriebe gesichert, die zuletzt wegen der hohen Energiepreise in Existenznot geraten sind“, erläuterte Dürr.
Die FDP hat in den Verhandlungen eine bürokratiearme Umsetzung der Strom- und Gaspreisbremse durchgesetzt. Mit dem neuen Gesetz ist sichergestellt, dass die Hilfen ohne Antrag und langwierige Bewilligungsverfahren ausgezahlt werden. „Außerdem werden jetzt auch die Haushalte entlastet, die mit Öl oder Holzpellets heizen und in diesem Jahr ebenfalls unter deutlich höheren Preisen zu leiden hatten“, führte Dürr aus.
Hintergrund
Die Bundesregierung reagiert mit den Preisbremsen auf die enorm gestiegenen Energiekosten und will Belastungen für private Haushalte und Unternehmen abfedern. Die Pläne der Regierung sehen vor, dass Privathaushalte, kleine und mittlere Unternehmen sowie Pflege-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Gas-Bruttopreis von nicht mehr als zwölf Cent pro Kilowattstunde bezahlen sollen. Verlangt der Versorger mehr, erstattet der Staat die Differenz. Neben der notwendigen Entlastung haben die Kundinnen und Kunden dadurch einen Anreiz, Gas zu sparen. In einem ersten Schritt hatten Bundestag und Bundesrat bereits eine Dezember-Einmalzahlung beschlossen.
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