Strafverfolgungs- und Ausländerbehörden müssen enger zusammenarbeiten
Bundesjustizminister Marco Buschmann fordert Konsequenzen aus dem Messerangriff von Brokstedt. Die Rückführung von Straftätern darf nicht daran scheitern, dass sich Strafverfolgungs- und Ausländerbehörden unzureichend austauschen.
Die Messer-Attacke von Brokstedt hat gezeigt, wie dringend die Behörden besser vernetzt werden müssen: Eine Anhörung zur Entziehung des Schutztitels konnte nicht durchgeführt werden, weil die Ausländerbehörde nicht wusste, dass sich der spätere Attentäter in Untersuchungshaft befand. Diese Lücke will Bundesjustizminister Marco Buschmann nun schließen und die Kommunikation zwischen Strafverfolgungs- und Ausländerbehörden verbessern.
„An vielen Stellen in unserem Staatswesen stellen wir fest, dass der Rechtsrahmen eigentlich den nötigen Raum bietet, nur im Praktischen funktioniert es nicht ausreichend. Das hat mit der Ausstattung von Behörden, aber eben auch mit Informationsflüssen zu tun. Mein Vorschlag zur Verbesserung des Informationsaustausches trägt hoffentlich dazu bei, dass sich Fälle wie in Brokstedt nicht wiederholen“, sagte er Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Checkliste für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
Nach Einschätzung von Buschmann haben sich die zuständigen Behörden in dem Fall nicht ausreichend ausgetauscht. Es sei zwar ein Verfahren eingeleitet worden, um Ibrahim A. den Schutzstatus zu entziehen, die rechtlich vorgeschriebene Anhörung des Mannes sei aber offenbar daran gescheitert, dass die zuständige Behörde ihn nicht erreichen konnte – selbst dann nicht, als er bereits wegen eines anderen Tatvorwurfs in Untersuchungshaft saß und damit unter Kontrolle der Strafverfolgungsbehörden stand. So etwas dürfe nicht mehr passieren, erklärte Buschmann.
„Gerade jemandem, der sich mit seiner Gefährlichkeit regelrecht brüstet, darf eine Untersuchungshaft nicht zum Vorteil gereichen. Das ist absurd“, so Buschmann weiter. Sein Ministerium habe den Justizressorts der Länder einen Vorschlag gemacht, wie Strafverfolgungs- und Ausländerbehörden enger zusammenarbeiten könnten, auch um ähnliche Fälle wie den in Brokstedt zu verhindern. So sollten Ausländerbehörden künftig nicht nur über den Erlass und die Aufhebung eines Haftbefehls informiert werden, sondern auch über die tatsächliche Inhaftierung oder Haftentlassung der betreffenden Person.
„Es gibt eine Verwaltungsvorschrift, die das regelt, eine Art Checkliste für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte“, erläuterte Buschmann. Nach jetziger Rechtslage seien der Erlass und die Aufhebung eines Haftbefehls mitzuteilen. „In Fällen der Untersuchungshaft müssten nach meinem Vorschlag die Ausländerbehörden aber darüber hinaus konkret über die Inhaftierung als auch über die Haftentlassung informiert werden.“
Rückführungsabkommen mit weiteren Herkunftsstaaten
„Insbesondere die Anschrift der Haftanstalt und auch die Entlassungsanschrift wären mitanzugeben“, erklärte Buschmann. „Die Durchführung von Anhörungen und den gegebenenfalls folgenden Abschiebungen dürfen nicht daran scheitern, dass Ausländerbehörden über diese Umstände nicht informiert sind.“ Er wies darauf hin, dass die Möglichkeiten zur Ausweisung von Ausländern zum Jahreswechsel vergrößert worden sind. „Und wir wollen Rückführungsabkommen mit weiteren Herkunftsstaaten schließen“, lenkte er den Blick auf den frisch berufenen Sonderbevollmächtigten der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Joachim Stamp.
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