Rechtslücken schließen und Grundrechte schützen
Es gibt viel zu tun für Justizminister Marco Buschmann. Mit dem Deutschlandfunk sprach er über den Umgang mit radikalen Klimaaktivisten, das Quick-Freeze-Verfahren und die Verfolgung von Kriegsverbrechern.
Im September hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gekippt. Justizminister Marco Buschmann schlägt als Alternative das Quick-Freeze-Verfahren vor: Ein Ermittlungsinstrument für die Behörden, das rechtssicher sowie mit dem Grundgesetz und den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Buschmann fasste seinen Standpunkt im Deutschlandfunk zusammen: „Die Grundidee in unserer Strafprozessordnung lautet: Wir lassen die Menschen in Ruhe, wir haben keinen Generalverdacht gegen alle Bürger, sondern wir können dann ermitteln, wenn es einen konkreten Anlass gibt. Und genau das setze ich um.“
Sein Ziel sei es, die faktisch seit Jahren ausgesetzte anlasslose Vorratsdatenspeicherung durch Quick Freeze zu ersetzen, um den Strafverfolgungsbehörden ein grundrechtskompatibles und verlässliches Instrument an die Hand zugeben. Zudem stellte er klar: „Wir sind heute erfolgreicher bei der Aufklärung von bestimmten Deliktsbereichen im Internet, insbesondere bei der Darstellung von Kindesmissbrauch, als in der Zeit, in der es die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gab.“ Auch dies spreche gegen die grundrechtswidrige Vorratsdatenspeicherung.
Rechtslücken beim Schutz von Kunstwerken schließen
Zu den Aktionen der Klimaaktivisten der Letzten Generation hat Buschmann ebenfalls eine klare Meinung: „Wir haben mit der Nötigung, mit der Sachbeschädigung und auch den Straftatbeständen der fahrlässigen Körperverletzung bereits Instrumente, die vieles von dem abdecken, was wir da auf der Straße erleben“, erklärte er gegenüber dem Deutschlandfunk.
„Mir geht es nicht um höhere Strafen für schon bestehende Tatbestände, sondern ich finde, dass man nicht verharmlosen darf, was zurzeit in den Museen stattfindet.“ Die wiederholten Attacken auf Kunstwerke könnten sich negativ auf den Zugang der Öffentlichkeit zu Kunstschätzen auswirken, warnte Buschmann. Denn Sammler und Museen müssten ihre Exponate vor Schaden schützen. Hier gebe es eventuell Rechtslücken, die bei Bedarf geschlossen werden müssten.
Internationale Gemeinschaft muss bei Kriegsverbrechen hinschauen
Der Justizminister setzt sich zudem dafür ein, die Gräueltaten des Krieges in der Ukraine juristisch aufzuarbeiten. „Es muss der Anspruch der internationalen Rechtsgemeinschaft sein, dass wir da nicht wegschauen. Wir haben meiner Meinung nach eine besondere historische Verantwortung“, unterstrich Buschmann. Im deutschen Strafrecht sei das Weltrechtsprinzip verankert, das bedeute, dass auch dann Verfahren gegen Kriegsverbrecher geführt werden könnten, wenn weder Opfer, noch Täter Deutsche seien oder Deutschland der Tatort. Er stellte klar: „Wir haben immer wieder bewiesen, dass es geht. Und das ist ein wichtiges Signal. Das Signal ist nämlich, dass Kriegsverbrecher sich nirgendwo auf der Welt sicher fühlen können, erst recht nicht in Deutschland.“
Internationalen Strafgerichtshof stärken
Die Möglichkeiten zur Strafverfolgung von Kriegsverbrechern seien allerdings beschränkt, räumte der Justizminister ein und verwies auf den Internationalen Strafgerichtshof. Denn: Nur dieser könne ein Verfahren gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin eröffnen, vorausgesetzt es gibt Verdachtsmomente auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Deutschland wolle sich daher für eine Stärkung des Gerichtshofs einsetzen, damit dieser effektiv arbeiten könne, betonte Buschmann.