Quick Freeze-Verfahren statt Vorratsdatenspeicherung
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat einen konkreten Vorschlag für das sogenannte Quick Freeze-Verfahren vorgelegt. Es ist die grundrechtskonforme Alternative zur Vorratsdatenspeicherung,
Der Europäische Gerichtshof hält die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für rechtswidrig und für einen Verstoß gegen die Grundrechte. „Deshalb werden wir sie nun endgültig aus dem Gesetz streichen“, so Bundesjustizminister Marco Buschmann. Stattdessen wird das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren eingeführt. Am Dienstag hat Buschmann seinen konkreten Entwurf dazu vorgelegt.
Demnach sollen Ermittlungsbehörden zur Verfolgung einer erheblichen Straftat — zum Beispiel Mord, Erpressung oder sexualisierte Gewalt gegen Kinder — Verkehrsdaten „einfrieren“ können. Telekommunikationsanbieter würden verpflichtet, bei einem Anfangsverdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern. Bei einer Konkretisierung des Verdachts dürften die Daten dann „aufgetaut“ und verwendet werden. „Hier geht es darum, dass wir in der Welt des Digitalen effektive Ermittlungsmethoden brauchen. Der Quick-Freeze-Ansatz bildet ein zweistufiges Verfahren“, erläuterte Buschmann..
Quick-Freeze-Ansatz schont die Grundrechte
Er führte aus: „Damit wollen wir die rechtswidrige Vorratsdatenspeicherung abschaffen. Denn anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger ist ein schwerer Eingriff in die Grundrechte.“ Mit dem Quick-Freeze-Verfahren bekämen die Ermittlungsbehörden im Vergleich zur aktuellen Rechtslage ein neues Instrument an die Hand, das nicht nur effektiv, sondern auch grundrechtsschonend und rechtssicher sei. „Quick-Freeze ist ein Zugewinn an Sicherheit und Freiheit gleichermaßen“, ist Buschmann überzeugt.
FDP-Bundesvorstandsmitglied und FDP-Fraktionsvize Konstatin Kuhle lobte: „Nach vielen Jahren der Rechtsunsicherheit für die Ermittlungsbehörden bringt Bundesjustizminister Buschmann heute den sogenannten Quick-Freeze-Ansatz auf den Weg, bei dem Daten anlassbezogen und auf richterliche Anordnung hin gespeichert werden können. Der Quick-Freeze-Ansatz schont damit die Grundrechte und hilft den Ermittlern bei ihrer Arbeit.“
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