Quick-Freeze-Verfahren schafft Rechtssicherheit
Viel zu lange wurde in Deutschland über die Vorratsspeicherung diskutiert. Bundesjustizminister Marco Buschmann erklärt bei Markus Lanz, wie er die Strafverfolgung mit einem besseren Ansatz unterstützen will.
Marco Buschmann wirbt seit Längerem für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren. Dabei werden Telekommunikationsanbieter verpflichtet, bei Verdacht Daten einzelner Nutzer für einen bestimmten Zeitraum zu speichern – sozusagen „einzufrieren“. Buschmann hatte seinen Gesetzentwurf für das „Quick Freeze“-Verfahren Ende Oktober vorgelegt. Bei Markus Lanz verteidigt Buschmann das Vorhaben: „Selbst die Kritiker sagen, dieses Verfahren sei zu hundert Prozent mit der Verfassung und der europäischen Gesetzgebung vereinbar.“ Daran seien die bisherigen Gesetze immer wieder gescheitert: „Sie schossen alle über das Ziel hinaus.“
Seit vielen Jahren hätten Mehrheiten in Deutschland immer wieder Gesetze gemacht, die vor Gerichten keinen Bestand hatten. „Alle wünschen sich Rechtssicherheit – diese möchte ich mit meinem Vorschlag schaffen. Denn genau das leistet das Quick-Freeze-Verfahren: Es schafft Rechtssicherheit.“
Quick-Freeze-Ansatz vereint Sicherheit und Freiheit
„Ich möchte, dass das, was in der analogen Welt gilt, auch in der digitalen Welt gelten muss.“ Auch in der analogen Welt müsse niemand per Laufzettel täglich festhalten, wo er frühstücke, wann er zur Arbeit gehe und am Mittag einkaufe. Und: „Wir hatten doch schon eine ganz umfangreiche Vorratsdatenspeicherung. Da waren die Aufklärungsquoten schlechter.“
Er wolle die rechtswidrige Vorratsdatenspeicherung abschaffen. „Denn anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger ist ein schwerer Eingriff in die Grundrechte.“ Mit dem Quick-Freeze-Verfahren bekämen die Ermittlungsbehörden im Vergleich zur aktuellen Rechtslage ein neues Instrument an die Hand, das nicht nur effektiv, sondern auch grundrechtsschonend und rechtssicher sei. „Quick-Freeze ist ein Zugewinn an Sicherheit und Freiheit gleichermaßen“, ist Buschmann überzeugt.
Anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig
Der Europäische Gerichtshof hatte im September der Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten in Deutschland enge Grenzen gesetzt. Die Richter urteilten, die derzeit ausgesetzte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sei mit EU-Recht unvereinbar.
Beim Quick-Freeze-Verfahren werden Telekommunikationsanbieter verpflichtet, bei einem Anfangsverdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern. Möglich soll dies bei schweren Straftaten wie etwa Totschlag, Erpressung oder Kindesmissbrauch sein. Außerdem muss ein Richter zustimmen.
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