Kommunen

Kommunen, Deutschland

Die Kommunen in Deutschland brauchen mehr Freiräume – für Zukunftschancen, Vielfalt und Zusammenhalt. Wir Freie Demokraten wollen die Lebensqualität in städtischen und ländlichen Räumen verbessern. Ehrenamt und Sport wollen wir durch gute Rahmenbedingungen unterstützen. 

Unsere Ziele

Eine Generalinventur ist dafür der erste notwendige Schritt. Es müssen alle föderalen Zuständigkeiten und Verwaltungsprozesse einer kritischen Überprüfung unterzogen werden. Zu viele Behörden auf Bundes- und Landesebene sowie in den Kommunen überschneiden sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Generalinventur muss von einem klaren politischen Willen getragen sein, die Effizienz und Handlungsfähigkeit des Staates zu verbessern, und mit einer Föderalismusreform abgeschlossen werden. Für uns haben Reformen im Finanz- und im Bildungsbereich, bei der Inneren Sicherheit, dem Bevölkerungs- und Katstrophenschutz, der Migration und der Digitalisierung Priorität.

Wir Freie Demokraten wollen ein echtes Konnexitätsprinzip im Grundgesetz verankern. Wenn Bund und Länder neue Aufgaben schaffen, müssen sie diese auch bezahlen. Selbst wenn Mittel des Bundes für die Kommunen vorgesehen sind, verbleiben diese häufig auf der Ebene der Länder und werden nicht weitergeleitet. Gleichzeitig sollen Bund, Länder und Kommunen durch eine Insolvenzordnung für ihre eigenen Schulden haften. Hierzu möchten wir eine Insolvenzordnung für Gebietskörperschaften schaffen. Heute stehen die Gebietskörperschaften in einer Haushaltsnotlage als Ultima Ratio füreinander ein. Diejenigen, die gut wirtschaften, müssen die Risiken derjenigen mittragen, die schlecht wirtschaften. Eigenverantwortung für die Schulden führt zu solideren öffentlichen Finanzen.

Wir Freie Demokraten sind offen für eine Entschuldung besonders überlasteter Kommunen, die aus eigener Kraft keine finanzielle Perspektive haben. Viele Kommunen haben durch einen Sparkurs und strukturelle Reformen in den vergangenen Jahren ihre Schulden zurückbezahlt. Diese Gemeinden dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn der Bund andere Kommunen in einzelnen Ländern entschuldet. Ein mögliches Entschuldungsprogramm des Bundes muss daher in den zulässigen verfassungsrechtlichen Grenzen mit Infrastrukturprojekten, regionaler Wirtschaftsförderung und einer grundsätzlichen Reform der Gemeindefinanzen verbunden werden.