Neues Namensrecht soll mehr Freiheit bieten
Justizminister Marco Buschmann will das Namensrecht modernisieren. Denn: „Die Vielfalt des familiären Zusammenlebens ist in den letzten Jahrzehnten größer geworden.“
„Die Reform des Namensrechts ist überfällig“, ist Bundesjustizminister Marco Buschmann überzeugt. Das Namensrecht werde der Vielfalt der Lebensentwürfe in unserer Gesellschaft nicht mehr gerecht. Deswegen will er das Namensrecht modernisieren und damit ein weiteres Vorhaben der Fortschrittskoalition umsetzen. In Zukunft soll es möglich sein, dass Ehepartner einen gemeinsamen Doppelnamen führen und diesen auch an ihre Kinder weitergeben. Buschmann betont: „Gerade bei der Frage der Doppelnamen ist das geltende Recht viel zu restriktiv.“ Es sei daher höchste Zeit, dass Ehepaare und ihre Kinder als Zeichen der Verbundenheit auch einen gemeinsamen Namen tragen könnten. Bisher sei das rechtlich nicht möglich.
Am Freitag hat er den Gesetzentwurf für die Reform des Namensrechts zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung gegeben.
Mehr Entscheidungsfreiheit für Scheidungskinder
Dringenden Handlungsbedarf sieht Buschmann auch bei Trennungen. „Es ist heute eine völlig alltägliche Situation, dass ein Elternteil nach einer Scheidung wieder seinen vorehelichen Namen annimmt“, stellt der Justizminister fest. In einer solchen Situation könnten auch Kinder ein Interesse daran haben, ihren Familiennamen zu ändern. Das geltende Recht sei auf diese Lebenssituation nicht gut eingestellt. „Auch hier wird das neue Namensrecht Erleichterungen bringen“, stellt Buschmann in Aussicht.
Weitere Reformen sind auf dem Weg
Um besonderen namensrechtlichen Traditionen Rechnung zu tragen, sollen Angehörige der sorbischen Minderheit künftig geschlechtsangepasste Familiennamen in die Personenstandsregister eintragen lassen dürfen. Konkret geht es dabei um Suffixe, die dem Familiennamen von Frauen angefügt werden.
Buschmann ist optimistisch, dass die Reform des Namensrechts „der stimmige Auftakt“ sein werde für die umfassende Modernisierung des Familienrechts. So sollen auch das Abstammungsrecht, das Kindschaftsrecht und das Unterhaltsrecht auf die Höhe der Zeit gebracht werden. Er kündigte an: „Zügig aber sorgsam setzen wir diese Projekte Schritt für Schritt um.“
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