Mieter werden bei Heizkosten entlastet

Mieter sollen in Zukunft die Kosten für die CO2-Abgabe nicht mehr alleine schultern müssen. Die Vermieter werden anteilig, abhängig von der Energiebilanz ihrer Immobilie, ebenfalls zur Kasse gebeten. Dieses Stufenmodell sei eine "faire, bürokratiearme und wirksame Lösung", erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann.

Hände halten ein Sparschwein und eine Münze vor einem Zähler
Die Bundesregierung hat sich auf ein Stufenmodell zur fairen Verteilung der Kosten für die CO2-Abgabe zwischen Mietern und Vermietern geeinigt.

Gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hat sich der Bundesjustizminister Marco Buschmann auf die Teilung der CO2-Kosten bei den Wohn- als auch Nichtwohngebäuden geeinigt. „Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von CO2 erhoben. Aktuell können Vermieter die Zusatzkosten für den CO2-Preis gänzlich an ihre Mieter weitergeben“, erklärte Buschmann. Das soll ab dem 1. Januar 2023 nur noch in Ausnahmefällen möglich sein.

Das neue Stufenmodell sieht zehn Stufen vor: Je schlechter die Energiebilanz eines Gebäudes, desto höher der Vermieteranteil an der CO2-Abgabe. Nur, wenn das Gebäude dem Neubau-Standard EH55 entspricht, sollen die Mieter die Kosten alleine tragen. „Wir schaffen somit gerade dort Anreize, Gebäude energetisch zu sanieren, wo die Potenziale besonders groß sind und eine Sanierung machbar ist“, erläuterte Buschmann die Logik des neuen Modells. Das Stufenmodell biete gleichzeitig auch Anreize für Mieter, Energie einzusparen. Ausnahmen gelten für denkmalgeschützte Gebäude und Milieuschutzgebiete, wo Vermieter keinen Beitrag zur energetischen Sanierung leisten können.

Bei Nichtwohngebäuden ist vorgesehen, dass Mieter und Vermieter sich die Kosten 50:50 teilen. Es ist allerdings möglich, von dieser Aufteilung im Mietvertrag abzuweichen. 

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Das Modell sei auch für private Vermieter, die nur ein Objekt vermieteten gut anwendbar, unterstrich Buschmann. Denn: Die Mieter-/Vermieter-Anteile sollen über die Heizkostenabrechnung berechnet werden. Brennstofflieferanten sollen in Zukunft die Menge der CO2-Emmissionen sowie andere notwendige Zahlen mit ausweisen und so eine unkomplizierte und unbürokratische Berechnung ermöglichen.

Das Kabinett wird sich voraussichtlich Ende Mai mit dieser Thematik befassen.

Hintergrund:

Die CO2-Abgabe ist eine Maßnahme für mehr Klimaschutz. Auf Brennstoffe, die Kohlenstoffdioxid verursachen, muss pro Tonne CO2 ein Aufschlag gezahlt werden. Der Preis für CO2 wird schrittweise bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne erhöht.