Mehr Luft für insolvenzbedrohte Unternehmen
Unternehmen, die wegen der Energie- und Wirtschaftskrise unverschuldet in Not geraten, sollen von einer Lockerung des Insolvenzrechts profitieren. Die Änderung ist Teil des dritten Entlastungspakets, eine schnelle Umsetzung ist Marco Buschmann wichtig.
Viele Betriebe leiden unter den stark gestiegenen Energiepreisen. Bundesjustizminister Marco Buschmann will deswegen das Insolvenzrecht anpassen und Unternehmen mehr Zeit verschaffen. Seinen entsprechenden Vorschlag verabschiedete das Kabinett am Mittwoch, nötig ist noch die Zustimmung des Bundestags. Laut Buschmann hilft die Regelung in ihrem Kern gesunden Unternehmen, die aber wegen der aktuellen Unwägbarkeiten nicht sicher planen können.
„Bislang besteht die Pflicht, wegen einer Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn die Fortführung des Unternehmens nicht über einen Zeitraum von zwölf Monaten hinreichend wahrscheinlich ist“, erklärte der Bundesjustizminister. „Diesen Prognosezeitraum verkürzen wir nun auf vier Monate. So gewinnen Unternehmen Zeit, sich auf die aktuellen Gegebenheiten einzustellen.“
Mehr Planbarkeit für Unternehmen
Die Höchstfrist zur Stellung eines Insolvenzantrags wegen Überschuldung soll von derzeit sechs auf acht Wochen ausgedehnt werden. Diese Höchstfrist darf allerdings nicht ausgeschöpft werden, wenn zu einem früheren Zeitpunkt feststeht, dass eine nachhaltige Beseitigung der Überschuldung nicht erwartet werden kann. Die Höchstfrist zur Antragstellung wegen Zahlungsunfähigkeit soll unverändert bleiben. Diese Erleichterungen sollen bis zum 31. Dezember 2023 gelten.
Buschmann betonte: „Der Krise treten wir als Bundesregierung entschieden entgegen – mit unterschiedlichsten Maßnahmen. Wir wissen, dass viele Unternehmen gegenwärtig unter den regelrechten Preisexplosionen am Energiemarkt leiden. Mit Instrumenten wie der Gaspreisbremse werden wir wieder mehr Verlässlichkeit und Planbarkeit schaffen.“
Die Veränderungen im Insolvenzrecht sind Teil des von der Bundesregierung beschlossenen dritten Entlastungspakets. Dabei soll der Entwurf der Formulierungshilfe aus dem Bundesjustizministerium den Gesetzentwurf zur Abschaffung des Güterrechtsregisters um die insolvenz- und restrukturierungsrechtlichen Regelungen ergänzen. Der Regelungsvorschlag wird als Formulierungshilfe vorgelegt, damit die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen schnellstmöglich beschlossen werden und in Kraft treten können.