Mehr Gerechtigkeit für Minijobber

Bundestag und Bundesrat haben zum ersten Mal seit zehn Jahren eine Erhöhung der Minijobgrenze beschlossen. Das ist eine gute Nachricht für mehr als 6 Millionen Minijobberinnen und Minijobber in Deutschland.

Kellner serviert zwei Menschen Getränke
Für die Freien Demokraten ist die Anpassung der Minijobgrenze eine Trendwende: Nach neun Jahren Stillstand wird nun die Minijobgrenze erhöht.

Nach dem der Bundestag sich mit mehreren Vorlagen zum Mindestlohn sowie Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung befasst hat, hat nun auch die Länderkammer die Erhöhung der Minijobgrenze gebilligt. Für die Freien Demokraten ist das ein historisches Ereignis. Denn: Der Deutsche Bundestag hat damit zum ersten Mal seit dem 1. Januar 2013 eine Erhöhung der Minijobgrenze beschlossen. Sie wird in einem ersten Schritt von den bisher 450 Euro auf 520 Euro angehoben — und an den Mindestlohn gekoppelt.

„Das ist eine gute Nachricht für mehr als 6 Millionen Minijobberinnen und Minijobber in Deutschland“, meint FDP-Sozialpolitiker Pascal Kober. „Es ist eine längst überfällige Gerechtigkeitsfrage, dass Minijobberinnen und Minijobber an den Lohnsteigerungen partizipieren können. Es war ein zentrales Anliegen der Freien Demokraten, mit der Erhöhung auf 520 Euro und der Dynamisierung für mehr Gerechtigkeit zu sorgen.“ Kober ist stolz darauf, dass die FDP sich damit durchsetzen konnte: „Das ist die Stärke dieser Koalition, dass wir eben Fortschritt ermöglichen, indem wir Kompromisse schließen.“

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Wir schaffen mehr Gerechtigkeit

Kober ist sich sicher: „Das wird dazu führen, dass alle, die arbeiten, auch wirklich bei Lohnerhöhungen mehr Geld in der Tasche haben können.“ Denn: „Bisher ist es ja so, dass bei einer Erhöhung des Lohns die Minijobberinnen und Minijobber ihre Arbeitszeit reduzieren müssen, um nicht über die Grenze zu kommen. Das ist ungerecht, und hier schaffen wir mehr Gerechtigkeit.“

„Letzten Endes profitieren wir alle von den Minijobberinnen und Minijobbern: Die morgendliche Zeitung, das Sonntagsbrötchen beim Bäcker, der Besuch im Biergarten, all das wäre ohne Minijobs kaum möglich“, verwies Kober auf Schüler und Schülerinnen, die beispielsweise über das Austragen von Zeitungen ihr Taschengeld aufbessern. „Das sind Studierende, die uns beispielsweise durch die Arbeit in einer Bäckerei und vor allen Dingen in der Gastronomie unsere Freizeit ermöglichen und sich damit etwas für das Studium dazuverdienen. Oder die vielen Rentnerinnen und Rentner, die nicht mit einem Schlag aus dem Erwerbsleben aussteigen wollen.“ Auch für sie sei es jetzt möglich, von Lohnerhöhungen zu profitieren.

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Minijob-Obergrenze steigt um 70 Euro

„Seit zehn Jahren erhöhen wir erstmals wieder die Grenze der Zuverdienstmöglichkeiten für Minijobber und passen sie dauerhaft an die Entwicklung des Mindestlohns an“, erklärt auch FDP-Vize Johannes Vogel. So müssen Menschen mit Minijob bei steigendem Mindestlohn nicht mehr ihre Stunden reduzieren, sondern haben am Ende des Monats spürbar mehr Geld auf dem Konto. Das sei ein wichtiger Schritt, „denn Minijobs sind die Möglichkeit für ganz unterschiedliche Lebenssituationen, sich unkompliziert etwas dazu zu verdienen“.

Bereits vor einigen Wochen hat die FDP-Fraktion die Anhebung der Minijob-Obergrenze um 70 Euro in den Bundestag eingebracht. Denn im Zuge der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro pro Stunde hätte sich nur die Anzahl der Stunden für Minijobber geändert, ohne, dass sie wirklich mehr verdienen. „Jetzt sorgen wir für mehr Geld in den Portemonnaies der vielen Studierenden, Schülerinnen und Schülern und Renterinnen und Rentnern, die sich etwas dazuverdienen möchten“, so Vogel.

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Arbeit muss attraktiver werden

Insgesamt müsse das Arbeiten attraktiver werden, betonte auch FDP-Fraktionschef Christian Dürr. Daher sei die Erhöhung der Minijob-Grenze von 450 Euro auf 520 Euro pro Monat ein wichtiger erster Schritt.

Ähnlich äußerte sich auch Finanzminister Christian Lindner: „Einkünfte aus einem Minijob sollten mitwachsen können. Lassen wir doch lieber mehr Zuverdienste für diejenigen zu, die mehr arbeiten wollen, statt Aufstiegschancen zu bremsen.“ Die Dynamisierung mit der Lohnentwicklung sei daher ein Gebot der Fairness.

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Hintergrund

Die Minijobgrenze wird in einem ersten Schritt von den bisher 450 Euro auf 520 Euro angehoben. Zudem wird die Minijobgrenze künftig an den Mindestlohn gekoppelt und so bei jeder Mindestlohnerhöhung automatisch nach oben angepasst. Errechnet wird die Grenze aus einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn bei durchschnittlich viereindrittel Wochen pro Monat. Dies ergibt ab dem 1. Oktober 2022 mit Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro eine Höhe von 520 Euro. Das bedeutet, dass Minijobberinnen und Minijobber künftig nach Lohnerhöhungen ihre Arbeitszeit nicht mehr reduzieren müssen, sondern dass sie tatsächlich mehr Geld in der Tasche haben werden.

Von der Erhöhung profitieren Studierende, die neben ihrem Studium etwas dazuverdienen wollen, Rentnerinnen und Rentner, die schrittweise aus dem Erwerbsleben aussteigen wollen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich neben ihrem sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf etwas hinzuverdienen möchten, ihre Arbeitszeit aber aufgrund der tarifvertraglich festgelegten Arbeitszeit nicht einfach erhöhen können.

Auch ganze Branchen wie die Gastronomie, der Einzelhandel oder Handwerksbetriebe, die vor allem zur Abdeckung temporärer Stoß- und Randzeiten dringend auf Minijobberinnen und Minijobber angewiesen sind, werden davon profitieren.