Mehr Fairness für Minijobber
Am 1. Oktober wurde die Minijob-Grenze angehoben – eine gute Nachricht für mehr als sechs Millionen Minijobberinnen und Minijobber in Deutschland.
Seit dem 1. Oktober beträgt die Minijob-Grenze nicht mehr 450 Euro, sondern 520 Euro und ist an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt. Eine langjährige Forderung der Freien Demokraten, die jetzt Wirklichkeit ist: „Wir haben dafür gesorgt, dass ab jetzt mehr Geld in den Portemonnaies der vielen Studierenden, Schülerinnen und Schüler und Rentnerinnen und Rentner bleibt, die sich etwas dazuverdienen möchten“, freut sich FDP-Chef Christian Lindner.
„Es ist richtig, mehr Hinzuverdienst für diejenigen zuzulassen, die mehr arbeiten wollen statt Aufstiegschancen zu bremsen. Die Anhebung und die Dynamisierung der Minijobgrenze ist für mich ein Gebot der Fairness.“ Auch für FDP-Vize Johannes Vogel ist es eine längst überfällige Gerechtigkeitsfrage, dass Minijobberinnen und Minijobber an den Lohnsteigerungen teilhaben können. Es war ein zentrales Anliegen der Freien Demokraten, mit der Erhöhung auf 520 Euro und der Dynamisierung für mehr Gerechtigkeit zu sorgen.
Christian Lindner betont: „Wir haben dafür gesorgt, dass ab jetzt mehr Geld in den Portemonnaies der vielen Studierenden, Schülerinnen und Schüler und Rentnerinnen und Rentner bleibt, die sich etwas dazuverdienen möchten. Gleichzeitig müssen Menschen mit Minijob bei steigendem Mindestlohn nicht mehr ihre Stunden reduzieren. Auch ganze Branchen wie die Gastronomie, der Einzelhandel oder Handwerksbetriebe, die auf Minijobber angewiesen sind, profitieren.“
Mit der Anhebung und der Dynamisierung der Minijobgrenze müssten Menschen mit Minijob bei steigendem Mindestlohn nicht mehr ihre Stunden reduzieren, sondern haben am Ende des Monats spürbar mehr Geld auf dem Konto. Das sei ein wichtiger Schritt, „denn Minijobs sind die Möglichkeit für ganz unterschiedliche Lebenssituationen, sich unkompliziert etwas dazu zu verdienen“, erklärt auch FDP-Vize Johannes Vogel.
Hintergrund
Zum 1. Oktober ist die Minijob-Grenze gestiegen. Sie liegt nun bei 520 Euro. Damit ist es möglich, wöchentlich zehn Stunden zum Mindestlohn zu arbeiten. Um dies weiterhin abzusichern, wird die Minijob-Grenze künftig gleitend an die Mindestlohnerhöhung angepasst. Gleichzeitig steigt die Midijob-Grenze von 1.300 auf 1.600 Euro. So will die Bundesregierung die Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung fördern und verhindern, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden.
Midijobber behalten durch die Ausweitung der Höchsteinkommensgrenze mehr Netto vom Brutto, da der versicherungspflichtige Teil des Einkommens prozentual steigt. Erst bei 1.600 wird der volle Arbeitnehmeranteil fällig. Zum 1. Januar 2023 soll die Höchstgrenze auf 2.000 Euro brutto steigen. So ist es im dritten Entlastungspaket der Bundesregierung vorgesehen.
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