Keine Lockdowns und keine Schulschließungen
Wenn es nach Justizminister Marco Buschmann geht, soll es im kommenden Herbst keine Lockdowns, Kontaktbeschränkungen oder eine bundesweit einheitliche Maskenpflicht geben.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Grundlagen für die Corona-Maßnahmen im Herbst und Winter auf den Weg gebracht. Die Ministerrunde billigte eine Formulierungshilfe, auf deren Grundlage die Koalitionsfraktionen im Bundestag einen Gesetzentwurf erarbeiten sollen. Der Kabinettsbeschluss zeigt eine deutliche liberale Handschrift: Der Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz sieht nur wenige bundesweit verpflichtende Maßnahmen vor. Im Interview mit dem „Deutschlandfunk“ betonte Buschmann: „Das Einzige, was der Bund überhaupt noch verpflichtend bundesweit anordnet, sind Masken und Tests in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.“ Alles andere seien reine Optionen für die Länder.
Niemand müsse Angst haben, dass es im Herbst wieder zu Betriebsschließungen, flächendeckenden Lockdowns oder Kontaktbeschränkungen kommen werde, unterstrich der Justizminister. „Das letzte Wort hat natürlich das Parlament“, betonte er. „Ich habe immer dafür gekämpft, dass die Corona-Politik in die Parlamente kommt, dass die Abgeordneten das letzte Wort haben, und so wird das natürlich auch bei dieser Frage sein.“
Bundesländer sind für Gefahrenabwehr zuständig
Im föderalen System seien die Bundesländer für die Gefahrenabwehr zuständig, erläuterte Buschmann im Gespräch mit dem „ZDF-Morgenmagazin“. Deswegen bekämen die Bundesländer Instrumente an die Hand, um entsprechend zu handeln. Dabei gehe es um den möglichen Einsatz von Masken zur Verhinderung von Infektionen. In diesem Zusammenhang gebe es zwei „Werkzeugkästen“, aus denen sich die Bundesländer je nach Gefahrenlage bedienen könnten. Dazu gehöre unter anderem eine Maskenpflicht im ÖPNV oder auch Maskenpflichten in Innenräumen.
Pflichtausnahme für Gastronomie, Freizeit und Kultur
Für Restaurants, Bars und Clubs soll es eine Pflichtausnahme geben, kündigte der Justizminister an. Sollte ein Bundesland also eine Maskenpflicht in Innenräumen beschließen, sollen Betriebe die Freiheit bekommen, selbst zu entscheiden, ob sie die Maskenpflicht durchsetzen oder stattdessen aktuelle Tests vorlegen lassen. Im Gespräch mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ führte Buschmann aus: „Wir sind jetzt in einer neuen Phase der Pandemie. Es geht nicht mehr darum, jede einzelne Infektion zu verhindern.“ Die Bürgerinnen und Bürger sollten in Zukunft selbst entscheiden können, welchen Risiken sie sich aussetzten. Dabei sei entscheidend, dass sie die Konsequenzen dieser Entscheidung in erster Linie auch selbst zu tragen hätten. „Ziel ist es, das Infektionsgeschehen in einem Rahmen zu halten und nicht tragbare negative Auswirkungen für das Gemeinwesen zu verhindern.“
Schulschließungen stehen nicht zur Debatte
„Den Schulen gilt unser besonderes Augenmerk“, stellte Buschmann klar. Kinder hätten ein Recht auf schulische Bildung und einen möglichst unbeschwerten Schulalltag. Er schloss sich der Einschätzung von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger an, dass es im kommenden Corona-Herbst keine Schulschließungen geben dürfe. Auch eine pauschale Maskenpflicht an Schulen hält er für unangemessen. „Die Länder werden eine Maskenpflicht an Schulen deshalb nur anordnen können, wenn dies erforderlich ist, um weiter Präsenzunterricht durchführen zu können – und auch dann nur für Kinder ab der fünften Klasse.“ Denn es habe sich gezeigt, dass sich das dauerhafte Tragen von Masken bei jüngeren Kindern negativ auf die Entwicklung auswirke.
FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann lobte: „Mit dem neuen Regelwerk werden wir gut auf den kommenden Herbst vorbereitet sein. Das Paket ermöglicht, dezentralisiert die Pandemie zu bekämpfen und gibt den Ländern den gewünschten Handlungsspielraum. Den Freien Demokraten geht es um maßvolle Maßnahmen, die besonders die vulnerablen Menschen schützen. Diesem Anspruch wird die Koalition gerecht.“
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