Ausgleich der kalten Progression ist ein Gebot der Fairness

Finanzminister Christian Lindner hat das Inflationsausgleichsgesetz in den Bundestag eingebracht. Er ist überzeugt: Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten darf der Staat nicht von der Inflation profitieren.

Christian Lindner
Finanzminister Christian Lindner will heimliche Steuererhöhungen verhindern und die Menschen spürbar entlasten. © Xander Heinl/photothek.de

„Unser Land ächzt unter galoppierenden Preisen. Das ist keine statistische Größe, sondern für viele Menschen eine tägliche Realität“, verdeutlichte Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner in seiner Rede im Bundestag. „Und deshalb ist die erste Priorität der Bundesregierung, diese Inflation zu bekämpfen. Niemand wird dabei allein gelassen.“ Das Inflationsausgleichsgesetz bedeute für 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger eine spürbare steuerliche Entlastung. Und für viele auch weniger Verwaltungsaufwand, da für 270.000 Bürgerinnen und Bürger die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung entfalle. 

Die fiskalpolitische Antwort der Bundesregierung auf die Inflation sei zweigeteilt, führte der Finanzminister in seiner Rede aus. Einerseits müsse das Energieangebot ausgeweitet werden, um die explodierenden Energiepreise zu dämpfen. Andererseits gelte es, auch für Nachfrage zu sorgen. Durch das Inflationsausgleichsgesetz werde die Kaufkraft in der Mitte der Gesellschaft erhöht.

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Grundfreibetrag wird erhöht

Im Einzelnen sieht das Inflationsausgleichsgesetz einen höheren Grundfreibetrag vor. Zum 1. Januar 2023 steigt der Grundfreibetrag um 285 Euro auf 10.632 Euro. In 2023 ist eine weitere Erhöhung auf 10.932 Euro vorgesehen. Zur Bekämpfung der kalten Progression werden die Tarifeckwerte entsprechend der erwarteten Inflation nach rechts verschoben. Konkret bedeutet dies, dass der Spitzensteuersatz ab 2023 erst ab 61.972 Euro greift und nicht wie bisher schon bei 58.597 Euro. 2024 soll er um weitere 1.543 Euro angehoben werden.

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Mehr Kindergeld und höherer Kinderfreibetrag

Im kommenden Jahr soll außerdem das Kindergeld für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 237 Euro pro Monat angehoben werden. Diese Erhöhung in einem Schritt soll für 2023 und 2024 gelten. Rückwirkend zum 1. Januar 2022 soll der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht werden. In diesem Jahr auf 8.548 Euro, in 2023 auf 8.688 Euro und im Jahr 2024 auf insgesamt 8.916 Euro. Der Finanzminister rechnete vor, dass eine vierköpfige Familie mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 56.000 Euro, im kommenden Jahr 680 Euro durch den Inflationsausgleich erhalte.

Lindner appellierte an die Länder, den Plänen zuzustimmen. „Es kann nicht sein, dass der Staat von der Inflation profitiert, während Familien nicht mehr wissen, wie sie mit ihrem Einkommen über die Runden kommen sollen.“ Was für den Bund gelte, müsse in gleicher Weise für die Länder gelten. Finanzierungsnotwendigkeiten gebe es nicht nur beim Staat. 

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