Drittes Entlastungspaket kommt
Der Koalitionsausschuss hat ein drittes umfangreiches Entlastungspaket beschlossen, das Solidarität mit Leistungsgerechtigkeit und Solidität verbindet.
Der schreckliche Angriffskrieg in der Ukraine hält weiter an. „Die Menschen dort kämpfen um ihr Leben und um ihr Recht auf Selbstbestimmung. Bei allen Problemen, die wir haben, darf man das nicht vergessen“, betonte FDP-Chef und Finanzminister Christian Lindner bei der Vorstellung der Ergebnisse des Koalitionsausschusses, der zuvor getagt hatte, um weitere Entlastungen auf den Weg zu bringen. Denn im Unterschied zur Ukraine „leben wir in Frieden und sind handlungsfähig, um mit ökonomischen Möglichkeiten Schaden von diesem Land abzuwenden.“
Gemeinsam mit Spitzenvertretern von SPD und Grünen haben wir ein umfangreiches drittes Entlastungspaket auf den Weg gebracht, „das Solidarität mit Leistungsgerechtigkeit und Solidität verbindet“, erklärte Lindner. Das Entlastungspaket hat ein Volumen von 65 Milliarden Euro. Es schafft spürbare Entlastung für die breite Mitte der Gesellschaft, für kleine und mittlere Einkommen, Studierende, Azubis, Rentnerinnen und Rentner, Selbständige und mittelständische Unternehmen.
Das Paket umfasst eine Strompreisbremse, den Abbau der Kalten Progression und einen In flationsausgleich, es enthält zahlreiche Steuererleichterungen und federt existenzbedrohende Härten ab. Lindner hob zugleich hervor, dass alle Maßnahmen des dritten Entlastungspakets innerhalb der bisherigen Haushaltsplanungen der Bundesregierung erfolgen. Die Schuldenbremse werde eingehalten.
Stromkosten für Verbraucher und Betriebe reduzieren
Neben Entlastungsmaßnahmen stellte Lindner klar, die Ursachen der Preiserhöhungen für die Bürgerinnen und Bürger und Betriebe anzugehen. „Deshalb weiten wir nach Kräften alle Kapazitäten und Möglichkeiten der Gas- und Energieversorgung aus.“
Aktuell bestimmt aufgrund des sogenannten „Merit Order-Prinzips“ im europäischen Strommarktdesign das teuerste für die aktuelle Stromerzeugung benötigte Kraftwerk den Preis für Strom – derzeit sind das Gaskraftwerke. Die Produktionskosten ändern sich jedoch für die meisten Stromproduzenten – etwa für die Erneuerbaren – nicht. Deren Produktionskosten liegen deutlich unterhalb des sich ergebenden Marktpreises, sodass sich enorme Gewinnspannen ergeben, die weitgehend dem Zufall geschuldet sind.
Dieser „Rendite-Autopilot“ soll nun abgeschaltet werden, erklärte der Finanzminister. Daher soll eine Erlösobergrenze für die Erzeuger von günstigem Strom, wie beispielsweise Solar-, Wind-, Kohle- und Atomstrom, eingeführt werden. Der Differenzbetrag zwischen dieser Obergrenze und den tatsächlichen derzeit sehr hohen Preisen soll zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher genutzt werden: Mit den Einnahmen aus der Gewinnabschöpfung lässt sich eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch finanzieren, die Privathaushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen spürbar entlastet. „Das bedeutet eine echte Entlastung um einem zweistelligen Milliardenbetrag,“ erklärte Lindner. Zum anderen soll mit den abgeschöpften Zufallsgewinnen die Preissteigerung bei den Netzentgelten, die ab dem 1. Januar 2023 greifen würde, abgefedert werden.
Kalte Progression verhindern
„Wir werden die kalte Progression für die Menschen bei der Lohn- und Einkommensteuer verhindern“, versicherte Finanzminister Christian Lindner. Durch die Anpassung der Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif werden heimliche Steuererhöhungen für die breite Mitte der Gesellschaft ausgeschlossen. Davon profitieren ab dem 1. Januar 2023 rund 48 Millionen steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger.
Außerdem werde es weitere steuerliche Maßnahmen geben: „Wir machen eine steuerfreie Einmalzahlung, eine Inflationsprämie, möglich. Wir erhöhen das Kindergeld und sorgen für die steuerliche Abzugsfähigkeit der Rentenversicherungsbeiträge. Wir erhöhen die Grenze für Midi-Jobs auf 2.000 Euro.“ Lindner betonte: Die Menschen, die jeden Tag arbeiten gehen, die Risiken und Verantwortung übernehmen, dürften nicht vergessen werden.
Abfederung sozialer Härten
Gleichzeitig müssen in unserem Land soziale Härten bei den Menschen abgewendet werden, „die ein geringes Einkommen haben, die nicht erwerbstätig sind und auch bei den Rentnerinnen und Rentnern“, erklärte der Finanzminister. Konkret nannte Lindner die Wohngeldreform, den höheren Kinderzuschlag, Einmalzahlungen auch für Rentnerinnen und Rentner und die Reform von Hartz IV hin zu einem Bürgergeld.
Anders als bisher werde beim neuen Bürgergeld künftig die erwartete Inflation der Zukunft genutzt, um den Tarifverlauf anzupassen. Derzeit habe man die Inflationsraten der letzten sechs Monate zugrunde gelegt. Die Koalitionspartner haben sich nun darauf verständigt, das Bürgergeld stärker inflationsorientiert auszugestalten. Künftig wird „die regelsatzrelevante Inflation, die wir für das Jahr 2023 erwarten, genutzt, um den Regelsatz des Bürgergeldes anzupassen“, erklärte der FDP-Bundesvorsitzende.
Generationengerechtigkeit: Schuldenbremse wird eingehalten
Lindner versicherte, dass die Maßnahmen des dritten Entlastungspaketes innerhalb der bisherigen Haushaltsplanungen der Bundesregierung stattfänden. Einnahmenentwicklung, Haushaltsführung und bereits getroffene Vorsorgen für 2023 seien genau geprüft worden: „Wir sind dadurch in die Lage versetzt, in einer Größenordnung von etwa 32 Milliarden Euro Maßnahmen aus dem Bundeshaushalt in den Jahren 2022 und 2023 darzustellen — ohne Nachtragshaushalt in 2022 und ohne die Eckwerte für das Jahr 2023, also die Schuldenbremse, zu verändern“, so Lindner.
Hinzu kommen die Maßnahmen außerhalb des Staatshaushalts wie die Strompreisbremse, so dass sich ein gesamtstaatliches Volumen von 65 Milliarden Euro ergibt. Das Paket verbinde Solidarität mit Leistungsgerechtigkeit und Solidität, verkündete der FDP-Bundesvorsitzende bei der Vorstellung der Ergebnisse des Koalitionsausschusses: „Der Koalitionsbeschluss ist eine starke Antwort auf die Aufgaben und Sorgen in unserem Land.“
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