Grundrechte bleiben geschützt
Der Bundestag hat die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Diese sieht keine Lockdowns, keine Betriebs- und keine Schulschließungen vor. Gleichzeitig sei für den Schutz vulnerabler Gruppen gesorgt, versichert Justizminister Marco Buschmann.
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor Covid-19 beschlossen. Justizminister Marco Buschmann erklärte in seiner Rede vor dem Plenum, dass das neue Infektionsschutzgesetz keine Lockdowns, keine Betriebsschließungen, keine Schulschließungen und auch keine 3G-Regeln enthalte. Dies wäre ohne die Freien Demokraten nicht möglich gewesen.
„Wenn es nicht nötig ist, in Grundrechte einzugreifen, dann ist es nötig, nicht in Grundrechte einzugreifen“, fand er deutliche Worte und betonte die Verhältnismäßigkeit des neuen Corona-Schutzkonzepts. Gleichzeitig würden die Handlungsfähigkeit des Staates und der Schutz vulnerabler Gruppen sichergestellt. Denn: „Wenn uns fast alle Experten sagen, man müsse mit einer Verschärfung der Lage rechnen, gehört es zu einer rationalen Politik dazu, den Staat handlungsfähig zu machen“, so Buschmann.
Bundesländer sind handlungsfähig
Mit dem neuen Corona-Schutzkonzept erhalten die Länder eine gesetzliche Grundlage, um beispielsweise auf den Einsatz der Maske zurückgreifen zu können, – wenn die Lage es gebietet. Die Bundesländer hätten mittlerweile über zwei Jahre Erfahrung mit der Pandemiebekämpfung und seien nach dem Grundgesetz für die Gefahrenabwehr verantwortlich, stellte Buschmann klar. Der Justizminister betonte zugleich in seiner Rede, dass es keine bundeseinheitliche Maskenpflicht in Innenräumen geben werde.
Vulnerable Gruppen werden geschützt
Eine der wenigen bundesweit gültigen Anordnungen des Gesetzgebers seien höhere Sicherheitsstandards für Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für Krankenhäuser und Arztpraxen zum Schutz besonders vulnerabler Menschen, die in der Vergangenheit häufig im Stich gelassen worden seien. Es sei selbstverständlich, dass hier weiterhin höchste Standards gelten müssten. „Das ist keine übermäßige Belastung, sondern verhältnismäßig und vernünftig“, so der Justizminister.
Ab dem 1. Oktober soll demnach in ganz Deutschland eine FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten, außerdem soll dort auch ein Corona-Test verpflichtend sein. Auch im Fernverkehr bleibt das Tragen einer FFP2-Maske für Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren weiterhin verpflichtend. Im Flugzeug jedoch nicht: Die FDP-Fraktion hat in Verhandlungen mit den Koalitionsfraktionen durchsetzen können, dass in Flugzeugen die Maskenpflicht entfällt – und zwar sowohl für Inlandsflüge wie auch für Flüge von und nach Deutschland.
Keine allgemeine Maskenpflicht für Schüler
Buschmann betonte: „Wenn es eine Gruppe gibt, die in der Pandemie besonders gelitten hat, dann die Schülerinnen und Schüler.“ Deswegen stehe im Gesetz, dass Präsenzunterricht ohne Maske stattfinden werde. Masken sollen lediglich ab der 5. Klasse angeordnet werden können, wenn es sonst nicht möglich ist, den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten. Denn es sei besser, wenn Schüler mit der medizinischen Maske Präsenzunterricht bekommen, „als wenn wir sie massenweise nach Hause schicken müssen“, unterstrich der Justizminister.
Auch interessant:
- bundestag.de: Abstimmung über Corona-Schutz im Herbst und Winter
- Rede von Justizminister Marco Buschmann zum neuen Infektionsschutzgesetz
- Keine Lockdowns und keine Schulschließungen
- Schulen und Hochschulen müssen offen bleiben
- Es wird keine flächendeckenden Schulschließungen mehr geben
- Corona-Maßnahmenpaket wahrt die Verhältnismäßigkeit
- Die Corona-Politik der FDP-Fraktion