Gas- und Strompreisbremse kommen

Bund und Länder haben sich bei ihrem Treffen auf Preisbremsen für Gas und Strom verständigt. Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Unternehmen sollen dadurch spürbar entlastet werden.

sparschwein
Die hohen Energiepreise belasten private Haushalte und Firmen. Mit Gas- und Strompreisbremse sollen Bürgerinnern und Bürger und Unternehmen entlastet werden.

Mit ihrem Abwehrschirm stellt die Bundesregierung bis zu 200 Milliarden Euro zur Verfügung, um Privathaushalte und Unternehmen in der Energiekrise zu entlasten. Bund und Länder haben nun bei ihrem Treffen in Berlin den weiteren Kurs abgesteckt und sich auf Entlastungsmaßnahmen verständigt. „Entscheidend ist, dass wir die wirtschaftliche Substanz schützen“, erklärte der Finanzminister und FDP-Bundesvorsitzende Christian Lindner. Und FDP-Fraktionschef Christian Dürr stellte klar: „Wir brauchen schnelle und machbare Lösungen für Verbraucher, Industrie und den Mittelstand angesichts der hohen Energiepreise. Es ist daher richtig, dass wir uns mit den Preisbremsen für Gas und Strom für direkte Instrumente entschieden haben.“

Bei der Gas- und Wärmepreisbremse gilt: Ab März, eventuell rückwirkend ab Februar 2023, sollen Privathaushalte von einem garantierten Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde profitieren. Bei Fernwärme gilt ein gedeckelter Preis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Der staatliche Preisdeckel für Gas und Wärme soll für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gelten, damit ein Anreiz zum Sparen bleibt. Für die Industrie soll die Gaspreisbremse 70 Prozent des historischen Verbrauchs betreffen und ab Januar 2023 gelten. Der Preis soll auf netto 7 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden.

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Inhalt ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

Auch Soforthilfe und Härtefallregelungen enthalten

Aus den Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds wird auch eine Härtefallregelung finanziert. Der Grund: Krankenhäuser, Universitätskliniken oder Pflegeeinrichtungen können in Not geraten, obwohl sie ebenfalls von der Gas- und Strompreisbremse profitieren. Solche Einrichtungen sind oft nicht in der Lage, Energiekosten durch einen geringeren Verbrauch, oder mehr Energieeffizienz schnell zu reduzieren.

Um die Zeit bis zur Einführung der Gaspreisbremse zum 1. März 2023 zu überbrücken, wird der Bund zusätzlich im Rahmen einer Soforthilfe, die im Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme übernehmen. Dies gilt für private und gewerbliche Gaskunden, die weniger als 1,5 Gigawattstunden pro Jahr verbrauchen.

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Inhalt ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

Strompreisbremse bereits ab Januar

Die Strompreise wollen Bund und Länder bereits ab dem 1. Januar 2023 auf 40 Cent pro Kilowattstunde deckeln. Auch hier gilt die Entlastung für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für Industrieunternehmen gilt bei Strompreisen eine Deckelung für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs und ein gedeckelter Preis von 13 Cent pro Kilowattstunde. Zudem sollen die Netzentgelte im Jahr 2023 auf gleichem Niveau bleiben.

Alle Regierungsparteien betonten, man arbeite auf Hochtouren, um die Preisdeckel umzusetzen. „Es ist unsere oberste Priorität, schnellstmöglich und wirksam zu entlasten“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr.

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Inhalt ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Inhalt ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.