FDP stellt Heizungsgesetz vom Kopf auf die Füße
Das Heizungsgesetz, auf das sich die Koalitionsfraktionen nun geeinigt haben, bekennt sich im Kern dazu, dass Klimaneutralität bis 2045 nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern erreicht werden kann. Dadurch kann es noch vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden.
Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben eine Einigung über die Details der Regelungen im Gebäudeenergiegesetz erzielt und damit die zuvor in den Leitplanken beschlossenen Änderungen am Regierungsentwurf konkretisiert. Für die Freien Demokraten war von Anfang an besonders wichtig, dass das Gebäudeenergiegesetz technologieoffen, praxistauglich und sozial verträglich gestaltet wird. FDP-Präsidiumsmitglied und Bundestagsfraktionschef Christian Dürr lobte im ZDF-„Morgenmagazin“ die erzielte Einigung: „All die Unsicherheit der letzten Monate, die konnten wir damit beseitigen. Und gleichzeitig gehen wir in Richtung Klimaneutralität. Und das schützt auch den Geldbeutel der Bürger.“ Er verdeutlichte, dass Klimaneutralität in der Realität umsetzbar sein müsse, das bedeute: Die Heizung muss zum Haus passen.
„Für uns Freie Demokraten war immer klar, dass wir Klimaschutz nur gemeinsam mit den Bürgern erreichen können“, stellte FDP-Klimaexperte Lukas Köhler klar. „Mit diesem Verhandlungsergebnis haben wir die fundamentalen Änderungen am Gesetzentwurf konkretisiert und werden nun ein praxistaugliches und technologieoffenes Gebäudeenergiegesetz auf den Weg bringen.“
Kommunale Wärmeplanung wird vorgeschaltet
Um für die Heizungsbesitzer maximale Planungssicherheit herzustellen, muss erst die kommunale Wärmeplanung aufgestellt werden. Erst auf dieser Grundlage können die Bürger dann eine informierte Entscheidung treffen. Niemand werde zu etwas verpflichtet, bevor eine kommunale Wärmeplanung vorliege, erklärte der FDP-Klimaexperte Lukas Köhler in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Ampel-Fraktionen. Große Kommunen müssen bis 2026 und kleinere bis 2028 entsprechende Dokumente vorlegen.
Stadtwerke und Versorger sind bereits heute sehr gut über die Energiebedarfe von Straßenzügen und Quartieren informiert, deswegen steht für die Freien Demokraten fest, dass es keine „gläsernen Heizungskeller“ braucht. Dabei werden private und öffentliche Gebäude gleichbehandelt.
Echte Technologieoffenheit für effektiven Klimaschutz
Beim Heizen wird echte Technologieoffenheit gewährleistet sein. Das bedeutet nicht nur, dass jeder seine Heizung im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung nach eingehender Beratung frei wählen kann, sondern auch, dass keine diskriminierenden Hürden für einzelne Heizungstypen aufgestellt werden. Neben der viel diskutierten Wärmepumpe sind auch Holz-Heizungen, Biomethan und Fernwärme weitere mögliche Optionen. Darüber hinaus sollen auch Gasheizungen, die auf Wasserstoff umgerüstet werden können, erlaubt bleiben. „Der Vorteil fürs Klima ist, dass wir sukzessive im System selber klimaneutral werden“, so Dürr. Denn das Problem sei heute schon nicht die Heizung, sondern der Brennstoff.
Es wird nun außerdem sichergestellt, dass das Eigentum geschützt bleibt. Jede funktionierende Heizung kann weiter betrieben und bei Bedarf repariert werden.
Ein Förderkonzept, durch das niemand finanziell überfordert wird
„Durch die neue Modernisierungsumlage bei gleichzeitigem Schutz der Mieter vor übermäßig steigenden Kosten sowie ein gut austariertes Förderkonzept setzen wir Anreize für Investitionen und stellen sicher, dass niemand finanziell überfordert wird“, erklärte Köhler das Förderkonzept, das zum Ziel haben wird, die Menschen beim Umstieg auf klimaneutrales Heizen mitzunehmen. FDP-Nachhaltigkeitsexpertin Carina Konrad führte aus: „Wir sorgen mit einer zielgenauen Förderung und einer speziellen Sozialkomponente dafür, dass soziale Härten abgefedert werden. Zudem wird es über ein KfW-Programm die Möglichkeit geben, zinsverbilligte Darlehen in Anspruch zu nehmen.“
Demnach soll es erstens eine Sockelförderung geben, das betrifft konkret 30 Prozent der Investitionskosten für jeden (ohne Deckel beim zu versteuernden Einkommen). Zweitens ist eine Sozialkomponente angedacht: 30 Prozent der Investitionskosten für alle mit einem zu versteuerndem Einkommen unter 40.000 Euro werden übernommen. Drittens wird es einen Klima-Geschwindigkeitsbonus geben, der sich auf 20 Prozent der Investitionskosten bezieht (ohne Deckel beim zu versteuerndem Einkommen); bis 2028 wird die volle Summe gefördert, danach wird die Förderung degressiv gestaltet (alle zwei Jahre eine Reduktion um 3 Prozentpunkte). Der Gesamt-Förder-Deckel wird bei maximal 70 Prozent liegen.
Wie geht es jetzt weiter?
Nun gilt es, die Verabredungen in konkrete Änderungsanträge zu übersetzen. Die Änderungsanträge werden dann genau geprüft. Es gilt weiterhin: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Die Freien Demokraten werden einem neuen Heizungsgesetz am Ende nur zustimmen, wenn es im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens gegenüber dem Gesetzentwurf in all den genannten Punkten grundlegend überarbeitet wurde.
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