Die Verfassung verbietet willkürliche Entscheidungen

Im Schweinsgalopp wird derzeit das Infektionsschutzgesetz verschärft, damit die verhängten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie besser vor Gerichten Bestand haben. Die Freien Demokraten wollen sich konstruktiv an einer Lösung beteiligen.

Volker Wissing
Volker Wissing warnt vor einer Überforderung des Mittelstands.
Im Schweinsgalopp wird derzeit das Infektionsschutzgesetz verschärft. Doch die Bemühungen der Bundesregierung, die aktuellen Einschränkungen in der Corona-Pandemie auf eine solide gesetzliche Grundlage zu stellen, sind von den Oppositionsparteien im Bundestag als unzureichend kritisiert und abgewiesen worden. FDP-Chef Christian Lindner sprach bei der ersten Lesung des Entwurfs im Bundestag am Freitag von einem „rechtspolitischen Feigenblatt“, um die zahlreichen Einschränkungen nachträglich zu legitimieren. FDP-Generalsekretär Volker Wissing macht deutlich: „Es ist verfassungsrechtlich sehr schwer begründbar, Grundrechtseingriffe vorsorglich vorzunehmen, ohne dass man sie mit Fakten begründen kann. Die Verfassung verbietet willkürliche Entscheidungen.“

„Grundrechtseingriffe sind für uns Liberale eine Zumutung“, erneuert er im Interview mit dem Spiegel die Bedenken, die seine Partei umtreiben. „Zu Beginn der Pandemie wusste man noch wenig über das Virus, daher haben die Gerichte der Politik einen größeren Spielraum gelassen. Jetzt wissen wir, was schützt und was nicht, daher werden die Gerichte jetzt strenger prüfen, ob diese Freiheitbeschränkungen erforderlich und angemessen sind“, erläutert er. „Einfach nur eine Branche auszuwählen, weil man eine auswählen musste, ist verfassungsrechtlich dünnes Eis.“ Die Freien Demokraten würden die Risiken sehen und wollen sich „konstruktiv an einer Lösung und einer Abwendung der Gefahr beteiligen.“

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Die Entscheidungen, die die Kanzlerin mit der Ministerpräsidentenkonferenz getroffen hat, hält er nicht für durchhaltbar: „Sie sind intransparent, Experten werden nicht in der Breite gehört, und die Kommunikation lässt auch zu wünschen übrig.“ Es würden Maßnahmen aufgelistet, aber keine einzige Begründung mitgeliefert. „Warum werden Restaurants geschlossen, aber nicht Geschäfte? Warum soll das Infektionsrisiko in Kirchen mit Risikogruppen weniger hoch sein als in einem Museum? Warum ist es verantwortbar, Schulen offen zu halten? Diese ganzen Fragen stellen sich die Menschen da draußen, aber niemand beantwortet sie.“

Es sei wichtig, diese Pandemie unter Kontrolle zu bekommen und Menschenleben zu schützen. Dazu gehört für ihn auch, dass Deutschland möglichst bundeseinheitlich vorgeht: „Wir brauchen präzise gesetzliche Vorgaben, in welcher Situation welche Eingriffe in die Grundrechte vorgenommen werden dürfen. Dann hätte das Parlament ein Instrumentarium für die zweite Welle beraten und die Grundlage für neue Ermächtigungen schaffen können.“

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