Den Schutzschild der Grundrechte stärken
Die Regierungsfraktionen und die Union haben sich darauf verständigt, das Bundesverfassungsgericht besser vor Feinden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu schützen. Am Donnerstag wurde der gemeinsame Gesetzentwurf erstmals beraten.
Das Beispiel Polen hat gezeigt, welche Möglichkeiten es auch in einer Demokratie geben kann, das Justizsystem umzubauen und den Rechtsstaat zu schwächen. Dem stemmen sich die Regierungsfraktionen zusammen mit der Union auf Drängen von FDP-Präsidiumsmitglied und Justizminister Dr. Marco Buschmann entgegen. In der ersten Lesung des Gesetzesentwurfes erinnerte Buschmann daran, dass das Bundesverfassungsgericht vor 75 Jahren als demokratisches Experiment und als Lehre aus den Fehlern der Weimarer Republik gegründet worden sei. „Mittlerweile hat es sich als Bollwerk der liberalen Demokratie bewiesen“, so Buschmann. „Das Bundesverfassungsgericht ist Schutzschild der Grundrechte, aber sein eigener Schutzschild braucht noch mehr Widerstandskraft“, machte Buschmann deutlich.
Im Interview mit dem ARD-Morgenmagazin stellte Buschmann aber zugleich klar: „Es wäre naiv zu glauben, man könnte durch zusätzliche Regeln dafür sorgen, dass das Land ohne Schaden bliebe, sollten eines Tages Extremisten die Mehrheit in den Parlamenten übernehmen.“ Auch die beste Gesetzgebung könne Extremisten nicht völlig stoppen. Man könne negative Auswirkungen verzögern und abmildern, aber auch „die klügste Verfassung und das klügste Gesetz“ könnten sie nicht völlig verhindern.
Das stärkt unsere liberale Demokratie
Er sei ein großer Befürworter der geplanten Grundgesetzänderung zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichtes, betonte Buschmann. Die Politik müsse Voraussetzungen schaffen, um die Zunahme von Extremismus zu verhindern. Es brauche immer eine Mehrheit seriöser Demokraten. Rechtliche Veränderungen würden nicht die politische Auseinandersetzung ersetzen. Buschmann unterstrich einmal mehr: „Wir haben in Polen, in Ungarn gesehen, welche perfiden Taktiken es gibt, Verfassungsgerichte lahmzulegen, zu beschädigen, in ihrer Unabhängigkeit einzuschränken. Und deshalb wollen wir diese Lernerfahrung jetzt nutzen, um das Bundesverfassungsgericht besser abzustützen.“
Demnach sollen die Zahl der Richter und der Senate sowie weitere zentrale Vorgaben zur Struktur des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz verankert werden. Damit soll die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des Gerichts auch in politisch angespannten Zeiten sichergestellt werden. Buschmann erläuterte, dass es insbesondere um den theoretischen Fall gehe, „dass es obstruktive Minderheiten oder gar Mehrheiten gibt, die nicht wollen, dass das Verfassungsgericht gut funktioniert“.
Hier soll ein Ersatzwahlmechanismus etabliert werden, der es erlaubt, dass Bundestag und Bundesrat, die für die Wahl der Richter zuständig sind, für das jeweils andere Organ als Ersatzorgan eintreten kann, wenn eine solche Blockade auftreten sollte. „Auch das ist ein Stück Schutz des Bundesverfassungsgerichts. Und auch das stärkt unsere liberale Demokratie weiter.“
Alle sind zum Schutz der Demokratie aufgerufen
Buschmann mahnte zum Abschluss seiner Rede im Bundestag: „Der wichtigste Schutz unserer Demokratie ist eine Politik, die den Bürgerinnen und Bürgern zeigt, dass die ganz übergroße Mehrheit dieses Landes auf die parlamentarische Demokratie vertrauen kann.“ Er appellierte: „Deshalb haben wir alle die Aufgabe, egal an welcher Stelle, ob Mehrheit und Minderheit, egal in welcher Fraktion, dafür zu sorgen, dass die übergroße Mehrheit in unserem Land immer erkennen kann, dass ihre Interessen besser bei seriösen Demokraten aufgehoben sind, anstatt bei Leuten, die die Probleme nicht lösen, sondern sich an ihnen weiden. Das ist die wichtigste Aufgabe, um den Schutz unserer Verfassung zu gewährleisten.“